Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Änderung des Patentgesetzes beschlossen. Danach wird es dem Deutschen Patent- und Markenamt untersagt, neue Patente auf Tiere und Pflanzen aus konventioneller Zucht zu erteilen. Damit erfüllt die Politik eine zentrale Forderung der Bauern und Umweltschutzverbände, die – neben den moralischen Gründen – die Monopolstellung einiger Agrarkonzerne fürchten. So werden z.B. in den USA bereits für patentierte Pflanzen hohe Lizenzgebühren fällig. Die Zucht und Weiterentwicklung der Sorten durch Dritte ist dabei untersagt.
Wie die taz aus Berlin berichtet, hat das Europäische Patentamt (EPA) bislang Patente auf rund 100 Lebewesen erteilt, die ohne Genmanipulation erzeugt wurden. Aufsehen erregte zuletzt das Schutzrecht für Monsanto auf einen biologischgezüchteten Brokkoli, der wegen seiner Form besonders leicht zu ernten sein soll. Daran wird die jetzt vom Bundestag beschlossene Änderung des Patentgesetzes nichts ändern.
Denn das EPA unterliegt europäischen Gesetzen. Das Deutsche Patent- und Markenamt dagegen hat bisher kaum solche Anträge erhalten. Die praktische Bedeutung des Bundestagsbeschlusses ist also gering, meint die Zeitung. Patentgegner sehen in der Abstimmung aber dennoch ein wichtiges Signal. So herrsche bei allen Parteien im Bundestag Einigkeit darüber, dass klare Grenzen gesetzt würden. Nun müssten auch die Vorschriften für das EPA geändert werden.
Allerdings war man sich im Bundestag gestern offenbar nicht so ganz über den Umfang der Begrenzung einig, wie es heißt. So hatten sich SPD und Grüne beantragt, auch die Patentierung von Erzeugnissen aus konventionell gezüchteten Tieren und Pflanzen zu untersagen.
FDP will 1:1-Umsetzung des EU-Rechts, keinesfalls mehr
„Wir müssen nicht nur das Patent etwa auf Sonnenblumen verbieten, sondern auch auf das Öl, das aus der Pflanze gewonnen wird“, sagt der Agrogentechnik-Experte der Grünen, Harald Ebner. Sonst könne durch Ansprüche auf Produkte das Patentierungsverbot für konventionell gezüchtete Lebewesen umgangen werden.
FDP-Agrarsprecherin Christel Happach-Kasan lehnte dies jedoch ab, weil das deutsche Patentgesetz dann in Widerspruch zur europäischen Biopatentrichtlinie stehen würde. Eine Sonderregelung für Deutschland brächte Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen, begründete die Liberale.
"Wir wollen Rechtssicherheit. Deswegen haben wir darauf gedrungen, dass der Gleichklang unseres nationalen Patentgesetzes mit den Bestimmungen der Biopatentrichtlinie erhalten bleibt", sagte sie. Die FDP setze weiter auf eine 1:1 Umsetzung europäischer Rechtsakte.
Aigner begrüßt Änderung
Bundesagrarministerin Ilse Aigner begrüßte die Änderung als „wichtiges Signal im Kampf gegen Patente auf Pflanzen und Tiere“. Mit der Änderung wird klargestellt, dass das - für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren bestehende - Patentverbot auch für daraus gewonnene Pflanzen und Tiere sowie das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material wie Saatgut, Sperma, Eizellen und Embryonen gilt.
Das Agrarministerium ist laut Aigner immer der Ansicht gewesen, dass die Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Pflanzen und Tieren nicht durch Patente eingeschränkt werden darf. "Für Züchter und Landwirte ist der weitgehend freie Zugang zu den genetischen Ressourcen eine Grundvoraussetzung für ihre Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des deutschen Patentgesetzes, mit der die nationalen Auslegungsmöglichkeiten der EU-Biopatent-Richtlinie ausgeschöpft werden, ein erster wichtiger Schritt mit Signalwirkung für die europäische Patent-Erteilungspraxis", so Aigner. Auf EU-Ebene will sich das Bundeslandwirtschaftsministerium nun weiter mit Nachdruck für eindeutige Regelungen einsetzen. (ad)
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