Bestimmte landwirtschaftliche Betriebe sind seit 2014 dazu verpflichtet, halbjährlich Informationen über gehaltene und behandelte Tiere, die eingesetzten Antibiotika sowie über die Anzahl der Behandlungstage in den Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden zu melden. Am Donnerstag hat Bundesagrarminister Christian Schmidt die aktuellen betrieblichen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht.
Danach konnten beide Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit vermindert werden. Für Ferkel unter 30 kg Lebendgewicht sank die Kennzahl 1 (Median) von 5,93 auf aktuell 3,49. Und die Kennzahl 2 (III. Quartil) konnte von 20,61 auf 13,57 reduziert werden.
Der gleiche Trend zeigt sich erfreulicherweise auch bei den Mastschweinen über 30 kg Lebendgewicht. Hier verminderte sich die Kennzahl 1 von 0,98 auf 0,55. Und die Kennzahl 2 konnte durch die gemeinsamen Anstrengungen von Schweinehaltern und Tierärzten von 6,47 auf 4,64 gesenkt werden.
Schmidt: "Strategie greift"
„Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und die kontinuierliche Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes haben wir ein System zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren etabliert. Wir sehen jetzt, nach der dritten Erfassungsperiode, dass die Strategie zur Antibiotika-Minimierung greift: Alle Kennzahlen sind im Vergleich zur ersten Erfassungsperiode abgesunken."
Schmidt kündigte an, in einem nächsten Schritt weitere Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren auf den Weg zu bringen. Insbesondere die Anwendung von Reserveantibiotika muss seiner Meinung nach restriktiver werden. Gleichzeitig gebiete es aber der Tierschutz, dass Tierhalter kranke Tiere mit diesen Wirkstoffen behandeln dürften, wenn das notwendig ist.
"Wir können die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen nur verhindern, wenn Human- und Veterinärmedizin eng zusammenarbeiten. Deshalb verfolgt Deutschland den One-Health-Ansatz, den ich gemeinsam mit meinem Kollegen, Bundesminister Hermann Gröhe, aktiv unterstütze.“
Hintergrund
Seit 2014 müssen bestimmte landwirtschaftliche Betriebe halbjährlich Daten über die im Betrieb gehaltenen und behandelten Tiere, die angewendeten Antibiotika sowie die Anzahl der Behandlungstage in den Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden melden. Aus diesen Meldungen wird die jeweilige betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit ermittelt. Hieraus werden, getrennt für jede Nutzungsart – dazu zählen Mastkälber, Mastrinder, Mastferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen – zwei Kennzahlen abgeleitet:
Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Diese Kennzahlen werden halbjährlich vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Aufgrund der Regelungen des Arzneimittelrechts ist der Tierhalter verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen. Durch dieses Vergleichssystem wissen die Betriebe, wo sie stehen. Zugleich nimmt es die Betriebe in die Pflicht, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Das Ziel des Minimierungskonzeptes ist eine beständige Absenkung der Antibiotikagaben in der Masttierhaltung auf das therapeutisch notwendige Minimum.
Es wird davon ausgegangen, dass die Tierzahlen in den erfassten Betrieben und die Anzahl der meldenden Betriebe in der Größenordnung im Laufe der Erfassungsperioden annähernd gleich geblieben sind. Ausgehend von dieser Annahme, ist das Absinken der Kennzahlen als wichtiger Trend zu verstehen, der auf einen veränderten Umgang mit antibiotischen Tierarzneimitteln bei den Tierarten, für die das Antibiotikaminimierungskonzept gilt, hinweist.