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CDU/CSU-Hilfsprogramm für die Landwirtschaft auf der Zielgraden

Das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angekündigte Hilfsprogramm für die Landwirtschaft steht kurz vor der Verabschiedung. Die Fraktionsspitze hat das Papier bereits abgesegnet, heißt es in Berlin. Die Abstimmung mit den zu beteiligenden Ministerien sei ebenfalls abgeschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angekündigte Hilfsprogramm für die Landwirtschaft steht offenbar kurz vor der Verabschiedung. Die Fraktionsspitze habe das federführend von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann erarbeitete Papier abgesegnet, heißt es in Berlin. Die Abstimmung mit den zu beteiligenden Ministerien sei ebenfalls abgeschlossen.


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Dem Vernehmen nach soll der „Pakt für die Landwirtschaft“, wie das Programm heißt, am 5. Juli von der gesamten CDU/CSU-Fraktion beschlossen werden. Gegenüber top agrar wollte das allerdings niemand aus der Union offiziell bestätigen. Kernpunkte des Programms sind Liquiditätshilfen, steuerliche Erleichterungen und mittelfristig ein strengeres Kartellrecht.


Im Einzelnen enthält der Pakt folgende Maßnahmen:

  • Ein weiteres Liquiditätshilfeprogramm auf EU-Ebene kommen. Dieses soll mit nationalen Mitteln aufgestockt werden können und Möglichkeiten enthalten, die Hilfen „mit Maßnahmen zur Marktdisziplin“ zu verbinden. Damit ist wohl eine Mengendrosselung gemeint.  
  • Der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) soll auch 2017 wie schon 2016 um zusätzliche 78 Mio. € erhöht werden. Üblicherweise beträgt der Bundeszuschuss nur 100 Mio. € pro Jahr.
  • Darüber hinaus fordert die Fraktion von Bund und Ländern ein Bürgschaftsprogramm. Der Darlehnshöchstbetrag soll dafür bei 300.000 € liegen und die staatliche Bürgschaftsquote bei 60 %. Die CDU/CSU legt großen Wert darauf, dass sich Länder an dem Programm beteiligen. Die meisten hätten sich bisher nur mit „warmen Worten“ an der Lösung der Milchkrise beteiligt.
  • Steuerlich soll es befristete Freibeträge (bis 2020) zur Schuldentilgung und eine verbesserte Risikovorsorge geben. Dafür wird die Möglichkeit geschaffen, Gewinne über drei Wirtschaftsjahre zu glätten. Bislang erfolgt die Durchschnittsbesteuerung auf Basis von zwei Wirtschaftsjahren.  
  • Schließlich will die Union die Folgen der starken Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel abmildern. Dazu soll bei der anstehenden Novelle des Kartellrechts geprüft werden, ob die Regelungen zum Missbrauch von Nachfragemacht verschärft werden können. Das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis soll unbefristet verlängert und strenger gefasst werden.

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