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COPA/COGECA begrüßt Verlängerung der Obst- und Gemüsebeihilfen bis 2017

In Reaktion auf die Initiative der EU-Kommission, die Unterstützung für den EU-Obst- und Gemüsesektor bis 2017 zu verlängern, sagten Copa & Cogeca, dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, doch er reiche bei weitem nicht aus, um spürbare Veränderungen herbeizuführen oder die Erzeuger zu entschädigen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Reaktion auf die Initiative der EU-Kommission, die Unterstützung für den EU-Obst- und Gemüsesektor bis 2017 zu verlängern, sagten Copa & Cogeca, dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, doch er reiche bei weitem nicht aus, um spürbare Veränderungen herbeizuführen oder die Erzeuger für ihre Verluste zu entschädigen.

 

Der Generalsekretär von Copa & Cogeca, Pekka Pesonen, warnte: „Die Obst- und Gemüseerzeuger stecken infolge des russischen Embargos für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach wie vor in der Krise, denn Russland war unser größter Absatzmarkt für unsere Exporte. Die Preise haben sich noch immer nicht erholt und auch die Exporte lagen im März nach wie vor unter dem üblichen Niveau.“  

 

Pesonen wertet es als positiv, dass die Kommission die Dringlichkeit der Lage erfasst hat und dementsprechend die Unterstützung ab dem ersten Juli bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Es sei jedoch nicht hinnehmbar, dass die Kommission die im Rahmen der neuen EU-Beihilferegelung förderfähigen Mengen um 70 % reduziert hat und dass die den Erzeugern zugestandenen Kompensationszahlungen für Marktrücknahmen derart niedrig sind.

 

Copa und Cogeca fordern die EU-Kommission daher zu folgenden Maßnahmen auf:


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  • Festlegung der den Mitgliedstaaten zugeteilten garantierten Höchstmengen auf Grundlage der nach Russland exportierten Mengen und ihrer Obst- und Gemüseproduktion.
  • Anhebung des Betrags der Kompensationszahlung für Marktrücknahmen, Priorisierung anderer Maßnahmen als der kostenlosen Verteilung.
  • Sicherstellung einer kürzeren Auszahlungsfrist ggü. den Landwirten.
  • Aufstockung der Mengen der Mitgliedstaaten von 3.000 auf 5.000 Tonnen und Gewährung von Flexibilität mit Blick auf die Beihilfefähigkeit der Erzeugnisse.

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