Die Europäische Kommission will sich einer teilweisen Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen auf das geplante Greening der Direktzahlungen offenbar nicht länger verschließen. „Wir werden die geeigneten Wege finden, um Anstrengungen, die im Rahmen der Agrarumweltprogramme unternommen wurden, anzuerkennen, wenn sie wirklich zum Greening beitragen“, erklärte Ciolos letzte Woche in Birmingham. Offenbar meint er damit beispielsweise die Anrechnung von Ackerrandstreifen auf die ökologischen Vorrangflächen.
Gleichzeitig werde man die Anreize, über die ländliche Entwicklung noch mehr für die Umwelt zu tun, belassen. „Wir wollen nicht, dass Sie weniger unternehmen und wir werden Ihre Bemühungen nicht missachten“, sagte der Kommissar den anwesenden Landwirten. Zudem bekräftigte er, dass die Ökologisierungsmaßnahmen nur dann griffen, wenn jeder einzelne Landwirt in Europa sie anwende.
Deshalb dürfe das Greening nicht freiwillig sein, so der Rumäne, der jedoch selbst unter anderem Kleinbetriebe ausnehmen will. Er wies das Argument zurück, dass durch die Ökologisierung die Produktionskapazität der EU beschnitten werde. Im Gegenzug machte er eine Rechnung für das Nichtstun auf: Allein in Großbritannien seien im Laufe von zehn Jahren durch Bodenerosion Kosten von mehr als einer halben Milliarde Euro entstanden - von den Auswirkungen auf die Frischwasserversorgung ganz zu Schweigen.
Die britische Landwirtschaftsministerin Caroline Spelman plädierte in Birmingham für den Ausbau der ländlichen Entwicklung und forderte Ciolos auf, vor einem Agrarreformbeschluss Klarheit über die Mittelverteilung zwischen den Säulen zu schaffen. Sie erinnerte daran, dass Großbritannien historisch bedingt EU-weit die geringsten Hektarbeihilfen für die ländliche Entwicklung bekomme. Das müsse sich ändern. Spelman pochte auf einen neuen, objektiven Verteilungsschlüssel. (AgE)