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Countdown bei Düngegesetzgebung beginnt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen im Düngesetz beschlossen. Damit können die abschließenden Verhandlungen im Bundestag und Bundesrat zur Düngegesetzgebung beginnen. Enthalten sind der Einbezug von Gärresten in die N-Bilanz, die Möglichkeit zur Hoftorbilanz und die Datenübermittlung.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen im Düngesetz beschlossen. Damit können die abschließenden Verhandlungen im Bundestag und Bundesrat zur Düngegesetzgebung beginnen. Enthalten sind der Einbezug von Gärresten in die N-Bilanz, die Möglichkeit zur Hoftorbilanz und die Datenübermittlung.


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Der Kabinettsbeschluss des Düngegesetzes gibt den Startschuss für umfassende Änderungen im Düngerecht. So ist er auch Voraussetzung dafür, dass die Novelle der Düngeverordnung vollzogen werden kann. Die Düngeverordnung, die vor allem den Wirtschaftsdüngereinsatz regelt, ist mittlerweile in der Bundesregierung abgestimmt und soll noch vor Weihnachten nach Brüssel zur Notifizierung geleitet werden.


Gärreste werden einbezogen


Wichtige Änderung im verabschiedeten Düngegesetz ist die Einbeziehung von Gärresten pflanzlichen Ursprungs in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha. Auch sieht das Gesetz eine Ermächtigung vor, mit der die Nährstoffbilanzierung, die sogenannte Hoftorbilanz, eingeführt werden kann. Dritter Punkt ist der Datenabgleich. Damit sollen die für die Überwachung des Düngerechts zuständigen Behörden eine bessere Kontrolle über die Einhaltung der Düngevorschriften bekommen.


Nitrataktionsprogramm wird erneuert


Außerdem wollen laut dem Düngegesetz das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium ein Nitrat-Aktionsprogramm aufsetzen. Sie erfüllen damit eine Anforderung aus der EU-Nitratrichtlinie. Darin enthalten sein werden auch Maßnahmen für den Bau und Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen.


Gültigkeit ab nächsten Herbst möglich


Das Düngegesetz wird ab Februar 2016 im Bundestag verhandelt und soll dort im April endgültig beraten werden. Danach muss es der Bundesrat absegnen. Der derzeitige Zeitplan sieht dafür den Mai vor. Die neuen Regeln könnten damit frühestens zum Juli 2016 in Kraft treten, als wahrscheinlicher wird in Berlin aber der Januar 2017 betrachtet.


Wasserversorger äußern sich erfreut


Die kommunalen Unternehmen äußern sich bereits erfreut über die auf den Weg gebrachten Gesetzesänderungen. „Die Novelle des Düngegesetzes ist überfällig. Steigende Nitratbelastungen bereiten der kommunalen Wasserwirtschaft und somit auch den Bürgern zunehmend Sorgen. Wichtig ist daher, die Nitratkonzentration in den Gewässern zügig und wirksam zu reduzieren“, sagte Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

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