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DBV: „Entscheidung im ‚Brokkoli-Fall‘ setzt falsches Signal“

Anlässlich der aktuellen Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes im sogenannten „Brokkoli-Fall“ forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie. Nach der Entscheidung sind Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung weiterhin möglich.

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Anlässlich der aktuellen Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes im sogenannten „Brokkoli-Fall“ forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie.


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Nach der Entscheidung sind Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung weiterhin möglich. Der DBV sieht hierin eine unangemessene Ausdehnung des eigentlich für technische Erfindungen vorgesehenen Patentrechts auf Pflanzen.

 

Nach Auffassung des Verbandes ist das Sortenschutzrecht das richtige Instrument, um die Innovation in der Landwirtschaft und insbesondere in der Pflanzenzüchtung zu fördern. Dieses gewährleiste über das sogenannte Landwirte- und Züchterprivileg den notwendigen offenen Zugang zu den genetischen Ressourcen. Das Patentrecht hingegen sei allein auf technische Erfindungen ausgelegt, stellte der DBV fest.

 

Der DBV setzt sich weiterhin dafür ein, dass insbesondere die konventionelle Züchtung und deren Ergebnisse nicht patentiert werden dürfen. Die gesamte biologische Vielfalt wie auch die Züchtungsverfahren müssen für alle Züchter und Landwirte frei verfügbar bleiben. Der Bauernverband fordert daher den europäischen Gesetzgeber auf, in der EU-Biopatentrichtlinie endlich ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen zu normieren. Die EU-Biopatentrichtlinie müsse nicht nur die Verfahren, sondern auch die damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließen. 


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