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DBV begrüßt deutsches Veto gegen EU-Bodenschutzrichtlinie

Der Entwurf für eine europäische Bodenschutzrichtlinie verletzt die Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten, würde eine Fülle an Bürokratie zur Folge haben und hintertreibt die regionalen Bemühungen zum Schutz der Böden.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dieser Begründung hat die Bundesregierung den Entwurf der EU-Kommission und das Kompromisspapier der portugiesischen Ratspräsidentschaft für eine europäische Bodenschutzrichtlinie abgelehnt. Nach Ansicht des DBV ist diese ablehnende Haltung der Bundesregierung konsequent und richtig. Der DBV hatte die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, mit der Vermeidung zusätzlicher Bürokratie ernst zu machen und im Rahmen der kommenden Umweltministerratssitzung die Kommission aufzufordern, den Richtlinienentwurf zurückzuziehen. Bodenschutz sei zielgerichteter und erfolgreicher auf nationaler und regionaler Ebene zu betreiben. Der Schutz der Böden liege im Eigeninteresse der Landwirte, da es sich um den Erhalt ihrer Produktionsgrundlage handele, betonte der DBV. Jeder Versuch zur Bürokratisierung der Bodenschutzpolitik auf europäischer Ebene, der sowohl die erzielten Erfolge beim Schutz der Böden als auch vorhandene Regelungen im Bodenschutz in den Mitgliedsstaaten ignoriere, werde jedoch von den Bauern abgelehnt. Es sei kein europäisches Handeln erforderlich, da Böden über Eigentümer verfügen, die im eigenen Interesse deren Schutz sicherstellen und zudem die unbewegliche Ressource Boden nur regional geschützt werden kann. Auch kommt der Entwurf der Bodenschutzrichtlinie nach Ansicht des DBV eher einem Beschäftigungsprogramm für Verwaltungen und Wissenschaftler gleich, als dass es tatsächlich dem Bodenschutz diene. Vielmehr sollte der erfolgreiche Weg zum Schutz der Böden durch Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, durch Weiterentwicklung bodenschonender Techniken und durch Beratung vor Ort weiter beschritten werden, betonte der DBV.

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