Im Hinblick auf die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes pocht der DBV auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Bei der Ferkelkastration bzw. Ebermast seien Lösungen erforderlich, die wirtschaftlich vertretbar und auf einer realistischen Zeitachse lösbar seien, betonte der Bauernverband letzte Woche.
Das Präsidium wies darauf hin, dass sich der Verband 2008 zusammen mit der ganzen Produktionskette dazu verpflichtet habe, langfristig die Ferkelkastration zu beenden. Wirtschaftsseitig seien seitdem erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um dieses Ziel zu erreichen.
Ein Verbot des Schenkelbrandes lehnt der Verband aber strikt ab und erhält dabei Rückendeckung von der Landesregierung Schleswig-Holstein. Dieses historisch gewachsene Kulturgut sei zu erhalten.
Für überflüssig hält das DBV-Präsidium die Einführung eines zusätzlichen staatlichen Eigenkontrollsystems für Tierschutz, weil der weit überwiegende Teil der Landwirte bereits über Qualitätssicherungssysteme eingebunden sei. Dies würde nur den Bürokratieaufwand und die Kosten für Behörden sowie Landwirte erhöhen.
Der vom Ministerium Mitte Januar vorgelegte Referentenentwurf zur Tierschutzgesetznovelle sieht unter anderem den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017, ein Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd und eine Neuformulierung des Qualzuchtverbots vor. Darüber hinaus sollen Tierhalter dazu verpflichtet werden, ein Eigenkontrollsystem zu etablieren, um die Einhaltung der Tierschutzvorgaben sicherzustellen. Dabei will das Ministerium eine Ermächtigung dafür, Einzelheiten über Inhalt, Umfang und Häufigkeit der betrieblichen Eigenkontrollen sowie die Auswertung und Mitteilung der Ergebnisse regeln zu können. (AgE)
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DBV und bpt unterstützen EU-Tierschutzstrategie (31.1.2012)