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DBV lehnt höhere Steuer bei Mehrgefahrenversicherungen ab

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die gesetzliche Festschreibung der umstrittenen Verwaltungsauffassung zur Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die gesetzliche Festschreibung der umstrittenen Verwaltungsauffassung zur Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen ab. In dem letzte Woche von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes ist vorgesehen, bei Ergänzung einer Hagelversicherung um weitere Risiken insgesamt den höchsten Versicherungsteuersatz anzuwenden, teilt der DBV mit.



Eine solche künstliche Verteuerung erschwere das Risikomanagement in der Landwirtschaft, heißt es beim Bauernverband. Gerade in Zeiten zunehmender Wetterextreme sei dies sehr kontraproduktiv. Zudem setze sich die Bundesregierung damit über den erklärten Willen der Agrarministerkonferenz sowie des Bundesrats hinweg, die sich mehrfach gegen solche „künstlichen Verteuerungen“ ausgesprochen hätten.


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Sachgerecht wäre hingegen, dem Hagel verwandte Risiken wie Sturm oder Starkregen unter die besondere Besteuerung für Hagelversicherungen zu fassen. Damit würde auch die eklatante Benachteiligung gegenüber europäischen Nachbarländern abgemildert, in denen Hagel- und Mehrgefahrenversicherungen deutlich niedriger besteuert und vielfach sogar steuerbefreit seien. Der DBV wird sich im nun anschließenden parlamentarischen Verfahren für eine Verbesserung bei der nationalen Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen einsetzen.



Erreichen konnte der DBV hingegen, dass die vorgesehene Streichung der Versicherungsteuerbefreiung für Tierhalter, deren Viehversicherungssumme 4.000 Euro nicht überschreitet, nicht umgesetzt wird. Für diese Vorschrift besteht nach wie vor ein Anwendungsbereich, z.B. für einzeln versicherte Zuchttiere, für Nebenerwerbslandwirte und für Pferdehalter. (ad)


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