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DBV setzt sich für Erhalt der steuerlichen Gewinnpauschalierung ein

Der Deutschen Bauernverband (DBV) hat die Notwendigkeit und die Vorteile betont, dass landwirtschaftliche Betriebe auch künftig die steuerliche Gewinnpauschalierung nutzen können.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutschen Bauernverband (DBV) hat die Notwendigkeit und die Vorteile betont, dass landwirtschaftliche Betriebe auch künftig die steuerliche Gewinnpauschalierung nutzen können. In der Bundestagsanhörung des Finanzausschusses zum Zollkodexanpassungsgesetz unterstützte der DBV das Vorhaben der Regierungskoalition, die für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bedeutsame Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu erhalten. Gleichzeitig mahnt der DBV, bei den anstehenden Änderungen darauf zu achten, steuervereinfachende Regelungen beizubehalten und Mehrbelastungen zu vermeiden.



Bundesweit ermitteln rund 150.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen. Nach Ansicht des DBV hat sich die pauschale Gewinnermittlung nach Paragraph 13a Einkommensteuergesetz in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis bewährt und gilt als gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung. Positiv ist zu bewerten, dass auch kleinen Betrieben, die nur Forstwirtschaft, Weinbau oder auch Binnenfischerei betreiben, künftig die pauschale Gewinnermittlung künftig offen steht.



Kritisch sieht der DBV dagegen die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen, die durch den Verkauf betriebseigener Maschinen entstehen sowie die Streichung der Abzugsfähigkeit von Pachtzahlungen und Schuldzinsen.



Die abschließende Beratung des Zollkodexanpassungsgesetzes durch den Bundestag ist für den 5. Dezember 2014 vorgesehen, vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates kann die Neuregelung des § 13a Einkommenssteuergesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

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