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Lebensmittelhandel: DBV will Rabatte erschweren

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bestärkt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt darin, das Wettbewerbsrecht zu ändern. Für die geplante Verschärfung des Verbotes zum Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis liefert er Vorschläge. Die Maßnahmen sollen gegen die Preismisere auf den Agrarmärkten helfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bestärkt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt darin, das Wettbewerbsrecht zu ändern. Für die geplante Verschärfung des Verbotes zum Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis liefert er Vorschläge. Die Maßnahmen sollen gegen die Preismisere auf den Agrarmärkten helfen.


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Der DBV begrüßt den Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis verschärfen will. Der Preiskampf und die Konzentration von Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel führen nach Einschätzung des DBV zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft. „Es bedarf daher kartellrechtlicher Rahmenbedingungen, die die zunehmende Schieflage bei der Wertschöpfungsverteilung in der Lebensmittelkette korrigieren“, teilt der DBV am Donnerstag in einer ersten Reaktion mit.


DBV macht Vorschläge


Konkret fordert der DBV, dass das Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis über 2017 hinaus unbefristet verlängert wird. Des Weiteren plädiert der DBV dafür, dass die Definition des Einstandspreises schärfer wird. Denn bisher können Händler verschiedene Posten wie zum Beispiel Werbekostenzuschüsse auf den Preis aufschlagen und entgehen damit bei ihren Rabattaktionen dem gesetzlich geregelten Verbot.


Instrument gegen Preismisere


„Zudem müssen auch die Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht bei den Partnern der Lebensmittellieferkette genauer bestimmt werden“, fordert der DBV. Die Politik müsse den Kartellbehörden aus seiner Sicht gerichtsfeste Instrumente für die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette an die Hand geben. Der Verband will nach Informationen von top agrar in den kommenden Wochen zunehmend Druck auf die Änderung des Wettbewerbrechtes ausüben. Es soll auch eine Antwort auf die Preismisere auf den Agrarmärkten sein.


Zeitrahmen bis 2017


Das Verbot Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen, ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Agrarminister Schmidt hatte Anfang der Woche angekündigt, dass er eine Novelle des Wettbewerbsrechts anschieben will und vor allem auf eine Neudefinition des Unter-Einstandspreises für Lebensmittel abzielt. Zuständig für die Gesetzesänderung ist allerdings der Bundeswirtschaftsminister. Das aktuelle Verbot von Unter-Einstandspreisen im Lebensmittelhandel läuft 2017 aus und müsste spätestens dann neu geregelt werden.


Hintergrund:


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