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DBV unterstützt restriktiven Einsatz von Reserveantibiotika

„Der Einsatz von Reserveantibiotika muss in der Veterinär- wie in der Humanmedizin weiter möglich bleiben, aber eine Einzelfallentscheidung sein“, betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken mit Blick auf die von den Bundesländern beschlossene Reduzierung.

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„Der Einsatz von Reserveantibiotika muss in der Veterinär- wie in der Humanmedizin weiter möglich bleiben, aber eine Einzelfallentscheidung sein“, betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken mit Blick auf die von den Bundesländern beschlossene Reduzierung.


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„Deshalb unterstützen wir den Ansatz, die Verwendung von bestimmten Reserveantibiotika an besondere Voraussetzungen, etwa die vorherige Erstellung eines Antibiogramms, zu knüpfen. Nach sorgfältiger Abwägung und in Ausnahmefällen, bei denen keine andere therapeutische Behandlung möglich ist, muss jedoch die Behandlung von erkrankten Tieren mit Reserveantibiotika weiterhin möglich sein, um tierschutzwidrige Situationen zu vermeiden.“


Die Agrarminister hatten die Bundesregierung aufgefordert, eine Liste vorzulegen, welche antimikrobiell wirksame Stoffe oder Stoffgruppen enthält, die Gegenstand von Anwendungsbeschränkungen in der Veterinärmedizin werden sollen. Das Problem der Antibiotikaresistenzen würde durch ein grundsätzliches Verbot nicht gelöst, sondern eher verschärft, da sich die Zahl zugelassener Wirkstoffe noch weiter verringern würde.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Initiative des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe sagte Krüsken: „Es ist wichtig, dass seitens der Humanmedizin eine Klarstellung erfolgt, welche antimikrobiellen Substanzen tatsächlich zu den Reserveantibiotika zählen. Danach muss für jeden antimikrobiell wirksamen Stoff eine Analyse auch in Abhängigkeit von der Resistenzsituation erfolgen, inwieweit Anwendungsbeschränkungen in der Tiermedizin erfolgen sollten.“


Die aktuelle Auswertung zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ergab, dass im Jahr 2013 lediglich rund ein Prozent der gesamten Antibiotikamenge in der Tiermedizin Reserveantibiotika aus den Wirkstoffgruppen Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation waren.


Das wissenschaftliche Institut der Krankenkasse AOK wies hingegen darauf hin, dass in der Humanmedizin inzwischen in rund 47 Prozent der Fälle auf sogenannte Reserveantibiotika zurückgegriffen wird und damit bei fast jeder zweiten Verschreibung.


Vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des Bundesinstitutes für Risikobewertung nur ein verschwindend geringer Anteil der ESBL- und MRSA-Fälle im Krankenhaus aus der Nutztierhaltung stammen, begrüßte der DBV den 10-Punkte-Plan von Gesundheitsminister Gröhe, mit dem er gegen die wachsende Gefährdung von Patienten durch multiresistente Krankenhaus-Keime vorgehen will.


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