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DBV verteidigt Pauschalbesteuerung der Nebenerwerbsbetriebe

Das Plädoyer des Bundesrechnungshofs für eine Abschaffung der pauschalen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirtschaft ist beim Berufsstand auf völliges Unverständnis gestoßen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Plädoyer des Bundesrechnungshofs für eine Abschaffung der pauschalen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirtschaft ist beim Berufsstand auf völliges Unverständnis gestoßen.


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Die Forderung, die Durchschnittssatzbesteuerung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe, und hier vor allem der Nebenerwerbsbetriebe, zu beenden, sei wider alle Vernunft und mit Fakten nicht begründbar, erklärte der Fachausschuss „Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen“ des Bauernverbandes auf den Vorwurf des Bundesrechnungshofes, die Durchschnittssatzbesteuerung sei „nicht mehr zeitgemäß“.


Der Fachausschuss sieht in dem Vorschlag des Rechnungshofes zur Einführung eines alternativen Einkommenserfassungssystems ein neues „Bürokratiemonster“ auf die etwa 140 000 meist Nebenerwerbslandwirte zukommen. Unbegreiflich sei, dass ohne Not eine bewährte Vereinfachungsregelung abgeschafft werden solle.


Der Bauernverband stellte kritisch fest, dass der Bundesrechungshof anhand von zwei ausgewählten Einzelbetrieben und unter bestimmten Annahmen zu der Erkenntnis komme, dass die tatsächlichen Gewinne mit der Durchschnittssatzermittlung nicht hinreichend erfasst würden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das mit Hilfe des Testbetriebsnetzes die Gewinnerfassungsquote der 13a-Betriebe repräsentativ für alle Höfe mit weniger als 20 ha und weniger als 50 Vieheinheiten (VE) ermittle, komme dagegen zum Ergebnis, dass der Gewinn zutreffend erfasst werde. Diese Tatsache werde vom Rechnungshof offenbar geflissentlich ignoriert, beklagte der DBV.


Bei der Gewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz können nicht-buchführungspflichtige kleinere Land- und Forstwirte mit weniger als 20 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche und weniger als 50 VE ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln.


Der Bauernverband unterstrich, die Nebenerwerbsbetriebe brauchten auch in Zukunft die effiziente und pauschale Form der Besteuerung nach § 13a Einkommensteuergesetz. Diese sei aus Gründen der Steuervereinfachung für kleinere Betriebe geschaffen worden. An den betrieblichen Gegebenheiten habe sich in den letzen Jahren grundsätzlich nichts geändert. (AgE)

 

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