Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

News

DBV wendet sich wegen Brokkoli-Patent an EU-Patentamt

Das Patentrecht, wie es klassischerweise bei technischen Erfindungen zur Anwendung kommt, sollte im Bereich der lebenden Materie auch in Zukunft nicht gelten. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) das Europäische Patentamt in München in einer Stellungnahme hingewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Patentrecht, wie es klassischerweise bei technischen Erfindungen zur Anwendung kommt, sollte im Bereich der lebenden Materie auch in Zukunft nicht gelten. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) das Europäische Patentamt in München in einer Stellungnahme hingewiesen. Dies gelte insbesondere für Verfahren in der Pflanzenzucht, die im Wesentlichen biologisch seien aber auch für die daraus gewonnen Erzeugnisse, so der Verband.



In einer aktuellen Stellungnahme zum sogenannten Brokkolipatent betont der DBV, dass die Züchter auf alle herkömmlichen Züchtungsmethoden und auf bereits bestehende Sorten zur Weiterzüchtung freien Zugriff haben müssen. Nur so sei das Züchten neuer Sorten möglich. Durch die bestehende Gesetzeslage sei sichergestellt, dass Pflanzensorten und Tierrassen sowie „im Wesentlichen“ biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar seien.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der deutsche Gesetzgeber hat den Ausschluss der Patentierbarkeit konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere in diesem Jahr klarstellend geregelt. Dies sei ein wichtiges Signal, sowohl nach Brüssel als auch an das EPA, so der DBV. Auch das Europäische Patentamt hatte in einer ersten Entscheidung zum umstrittenen „Brokkolipatent“ und zur sogenannten "Schrumpeltomate“ im Jahr 2010 bestätigt, dass Schritte der geschlechtlichen Kreuzung ganzer Pflanzengenome und die anschließende Selektion von Pflanzen grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen seien. Diese wichtige Feststellung müsse sich in der Konsequenz auch auf die Patentierbarkeit der Erzeugnisse auswirken, stellte der DBV klar.



Der Brokkoli, über dessen Patentierbarkeit das Europäische Patentamt nun zu entscheiden hat, soll eine „besondere gesundheitsfördernde Wirkung“ haben, erklärt der Bauernverband unter Berufung auf das Patentamt. (ad)



Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.