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DJV kritisiert geplante Verschärfungen des Waffenrechts

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert einen Vorstoß der Europäischen Kommission zur Verschärfung des Waffenrechts. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem eine europäische Harmonisierung des Waffenrechts und die Einführung biometrischer Sicherungssysteme an der Waffe.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert einen Vorstoß der Europäischen Kommission zur Verschärfung des Waffenrechts. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem eine europäische Harmonisierung des Waffenrechts und die Einführung biometrischer Sicherungssysteme an der Waffe.


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„Sinnlose weitere Verschärfungen des Waffenrechts darf es nicht geben“, erklärte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Deutschland habe bereits eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Schon jetzt mache die EU auch im Waffenrecht den Mitgliedsstaaten Vorgaben. Die europäischen Vorgaben würden in Deutschland nicht nur eingehalten, sondern sogar übererfüllt. Selbst wenn der Umsetzungsbedarf bei einer Neufassung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland gering sei, drohten Änderungen, die keine zusätzliche Sicherheit brächten.


Die Änderungen bewirkten lediglich mehr unnötige Bürokratie, eine weitere Einschränkung der Grundrechte und praxisferne Regelungen für Jäger, so Dammann-Tanke. Die Diskussion über biometrische Sicherungssysteme für Waffen, etwa die Sicherung per Fingerabdruck, sei in Deutschland bereits vor einigen Jahren geführt worden. Da solche Systeme leicht überwindbar seien und für die Praxis erhebliche Nachteile mit sich brächten, habe der Gesetzgeber von einer Einführung abgesehen.


Der DJV kritisiert außerdem von der Kommission zitierte Statistiken. Darin zähle die Behörde den rechtmäßigen und unrechtmäßigen Besitz zusammen und komme so auf ein Mehrfaches des tatsächlichen legalen Waffenbesitzes. Mit Blick auf eine Bürgerbefragung schließlich moniert der DJV, die Kommission schrecke vor einer suggestiven Fragestellung nicht zurück. Solche Umfragen könnten nicht Grundlage für ernsthafte Bemühungen um Fortschritte für die innere Sicherheit der EU-Länder sein. (AgE)

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