Die Europäische Kommission will EU-Mitgliedstaaten künftig früher zur Rechenschaft ziehen können, wenn sich abzeichnet, dass die Umsetzung von Rechtsvorschriften nicht fristgerecht eingehalten wird. Das hat EU-Gesundheitskommissar John Dalli anlässlich der Vorstellung der neuen EU-Tierschutzstrategie angekündigt. Er zieht damit die Lehren aus dem Debakel um die Legehennenrichtlinie, die bekanntlich trotz zwölfjähriger Anpassungsperiode von 15 EU-Ländern nicht fristgerecht zum Jahresbeginn umgesetzt wurde.
In Zukunft sollen für die Umsetzung von EU-Vorschriften nicht einfach Übergangsfristen vorgegeben werden, sondern konkrete Implementierungsprogramme mit Zwischenzielen, an die sich die Mitgliedstaaten halten müssen. Allerdings kann die Kommission solche Programme nur vorschlagen, nicht eigenhändig beschließen. Das ist Aufgabe von Rat und Europaparlament.
Entsprechend zurückhaltend zeigte sich Dalli auf die Frage, welche konkreten Sanktionsmechanismen er sich vorstellen könne: Das müsse von den Mitgliedstaaten und dem Parlament entschieden werden. Für die 2013 anstehende Einführung der verpflichtenden Gruppenhaltung von Sauen kommt dieser Vorstoß zu spät. Dalli will gegenüber den Agrarministern aber keinen Zweifel daran lassen, dass auch in diesem Fall bei Nichteinhaltung nach dem Jahreswechsel schnellstmöglich Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. (AgE)