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Dauergrünlandfläche in Sachsen-Anhalt hat zugenommen

Die Fläche des Dauergrünlandes in Sachsen-Anhalt hat sich vergrößert. Im Vergleich zum Vorjahr ist in diesem Jahr ein Zuwachs von etwa 4.900 ha auf rund 176.700 ha Dauergrünland zu verzeichnen. Das geht aus den jüngsten Auswertungen der Anträge auf Direktzahlungen hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Fläche des Dauergrünlandes in Sachsen-Anhalt hat sich vergrößert. Im Vergleich zum Vorjahr ist in diesem Jahr ein Zuwachs von etwa 4.900 ha auf rund 176.700 ha Dauergrünland zu verzeichnen. Das geht aus den jüngsten Auswertungen der Anträge auf Direktzahlungen hervor.


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Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte: „Damit zeichnet sich ein erfreulicher Trend für Sachsen-Anhalt ab. Durch das Greening im Rahmen der neuen GAP-Reform konnte der bis 2014 in einigen Regionen anhaltende abnehmende Trend aufgehalten werden.“ Auch bundesweit hat das Dauergrünland in Verbindung mit der Antragstellung auf Direktzahlungen geringfügig zugenommen.


Der Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Sachsen-Anhalt liegt damit bei rund 13,5 %. Hierbei wird entsprechend der EU-Vorgaben das Dauergrünland der Greening-pflichtigen Betriebe berücksichtigt, aber ohne die Flächen von Kleinerzeugern und Ökobetrieben, da diese vom Greening befreit sind. Der ermittelte Wert wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Referenzverhältnis ist dann auch Basis für die Überwachung des Dauergrünlands zukünftiger Antragsjahre.


Hintergrund


Gemäß dem für Direktzahlungen geltenden nationalen Recht haben die Länder dafür Sorge zu tragen, dass in der jeweiligen Region der Anteil des Dauergrünlands nicht erheblich abnimmt (sog. 5 Prozent-Schwelle). In diesem Zusammenhang besteht in Deutschland ein generelles Umbruchverbot für Dauergrünland.


Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag ein Umbruch gegen Anlage einer Ersatzfläche genehmigt werden. Dauergrünland in FFH-Gebieten gilt darüber hinaus als sog. „umweltsensibles Dauergrünland“. Hier ist ein Umbruch generell verboten.


Nach Vorliegen der bundesweiten Auswertungen hat kein Bundesland die 5 Prozent-Schwelle im Jahr 2015 überschritten. In Sachsen-Anhalt liegt der Wert für die Veränderung des Verhältnisses der beantragten Dauergrünlandfläche zur landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) bei +1,23 %.


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