Zweifel, ob die vom Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium bisher erteilten Anerkennungen und die erfolgten Ablehnungen von Tierschutzverbänden hinsichtlich eines Verbandsklagerechts nach einheitlichen Maßstäben vorgenommen wurden und demnach rechtmäßig erfolgt sind, hat der Agrar-Sprecher der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe, geäußert.
Die Landesregierung habe auf der Grundlage des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine sieben Vereine anerkannt. Laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums habe für die Auswahl gegolten: „Gesetzlich festgelegte Kriterien stellen sicher, dass nur seriöse Organisationen anerkannt werden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.“
Im Gesetz seien die Kriterien für eine Anerkennung, die zu weitgehenden Beteiligungs- und Klagerechten berechtigten, abschließend aufgeführt. Aus dem Gesetzeswortlaut ergebe sich, dass diese Kriterien sämtlich erfüllt sein müssten, betonte Deppe. Die jeweiligen Satzungen der von der Landesregierung mit einer Anerkennung begünstigten Verbände ließen jedoch erhebliche Widersprüche zu den gesetzlich fixierten Regelungen erkennen, kritisierte der CDU-Politiker in Düsseldorf.
In einer Kleinen Anfrage will er deshalb von der Landesregierung unter anderem wissen, in welchem Umfang die sieben vom Ministerium anerkannten Vereine alle im Gesetz genannten Anforderungen erfüllten, und nach welchen Kriterien die Landesregierung feststelle, wie diese Anerkennungsvoraussetzung erfüllt werde.
Ferner fragt Deppe, weshalb aus Sicht der Landesregierung auch solche Vereine die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllten, die laut ihrer Satzung natürlichen Personen nur die Möglichkeit einer fördernden Mitgliedschaft ohne Stimmrecht zugestehen würden. Schließlich will Deppe wissen, was mit der Rücknahme der Anerkennung sei, wenn Voraussetzungen zur Anerkennung nicht vorgelegen hätten oder diese nachträglich weggefallen seien.
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