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Bauernverband fordert Klarstellung des Patentgesetzes

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt Patente auf Pflanzen und Tiere ab und verweist auf den bewährten Sortenschutz in der Pflanzenzucht und auf vergleichbare Regelungen in der Tierzucht.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt Patente auf Pflanzen und Tiere ab und verweist auf den bewährten Sortenschutz in der Pflanzenzucht und auf vergleichbare Regelungen in der Tierzucht.


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„Unser ‚Open-Source-System’ in der Tier- und Pflanzenzucht bietet die Möglichkeit, vorhandenes biologisches Material frei zu verwenden und sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Landwirte und Züchter“, betonte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV am Mittwoch anlässlich einer Tagung zu dem Thema.



Der DBV verfolge die zunehmende Erteilung von Patenten auf konventionelle Züchtungsmethoden einschließlich ihrer Erzeugnisse und Nachkommen sehr kritisch. Man dürfe auch nicht vergessen, dass „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung nach dem deutschen Patentgesetz ausdrücklich ausgenommen seien. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung müsse sich zwingend auf die Patentierbarkeit der auf diesem Wege gezüchteten Pflanzen und Tiere erstrecken. Ansonsten würde die sinnvolle Ausnahmeregelung im Bereich der Biopatente ausgehöhlt, so der Bauernverband.


Der DBV fordert anlässlich der aktuell anstehenden Änderung des Patentgesetzes eine gesetzliche Klarstellung. Bereits Anfang 2012 hätten alle Fraktionen des Bundestages in einem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung aufgefordert, eine Änderung des Deutschen Patentgesetzes vorzuschlagen, damit keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden. Es sei sehr im Sinne der Landwirte, dass hier ein parlamentarischer Konsens gefunden wurde. Denn das Patentrecht sei auf technische Erfindungen ausgelegt und biete im Bereich der Biopatente Grauzonen und Schlupflöcher, kritisiert der DBV. Es reiche nicht aus, die Patente in Einspruchsverfahren anzufechten. Die Rechtsunsicherheiten müssten grundsätzlich bereits im Gesetz beseitigt werden.



An die EU-Kommission appelliert der DBV, bei der angekündigten Überarbeitung des Saatgutverkehrsrechtes für eine breite genetische Sortenvielfalt zu sorgen. Einschränkungen bei alten Sorten oder Erhaltungssorten dürfe es nicht geben. (ad)

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