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Deutschland stoppt erfolgreich EU-Bodenschutzrichtlinie

In der Europäischen Union wird es vorläufig keine EU-Bodenschutzrichtlinie geben.

Lesezeit: 1 Minuten

Eine Sperrminorität aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und den Niederlanden legte die Verhandlungen der EU-Umwelt­minister in der vergangenen Woche auf Eis. Die Bundesregierung sei der Meinung, dass der Bodenschutz aus prinzipiellen Gründen nicht auf europäischer Ebene geregelt werden sollte, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Zwar müsse mancherorts mehr für den Bodenschutz getan werden; dazu sollten die jeweiligen Mitgliedstaaten aber ihre eigenen Gesetze erlassen. Eine EU-Richtlinie zum Bodenschutz verstieße gegen das Subsidiaritätsprinzip. Wenn es einen Bereich gebe, der subsidiär ist, dann der Boden, betonte Gabriel und schob hinterher, dass es sonst ja auch keine Nationalstaaten mehr gebe. Die deutschen Bodenschutzbestimmungen seien im Übrigen weit ambitionierter als der Kommissionsvorschlag. Slowenien, das am 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, kündigte an, erst einmal die Emotionen abkühlen zu lassen, bevor man in einigen Monaten prüfen werde, ob es Chancen auf eine Einigung gebe. EU-Umweltkom­missar Stavros Dimas äußerte sich enttäuscht, dass sich der Ministerrat trotz der Anstrengungen der portugiesischen Ratspräsidentschaft, der Unterstützung zahlreicher Mitgliedstaaten und der Rückendeckung des Europäischen Parlaments nicht auf die Bodenschutzrichtlinie habe verständigen können. Das sei eine verpasste Chance.

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