Auf die Landwirtschaft könnten langfristig höhere Dieselpreise zukommen. Die Europäische Kommission hat vergangene Woche die umfassende Neuordnung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und Elektrizität vorgeschlagen.
Ziel ist die steuerliche Begünstigung von erneuerbaren Energiequellen über ein Zwei-Stufen-System. Einerseits sollen abgesehen von nachhaltig erzeugten Biokraftstoffen künftig alle Energieträger einer bestimmten CO2-Steuer unterliegen, ferner sollen sämtliche Treibstoffe, also auch Biodiesel und -ethanol, in einem weiteren Schritt nach ihrem Energiegehalt besteuert werden - je höher die Energiedichte, desto höher die Steuer. Dadurch verspricht sich die Kommission zweierlei: Erstens würden Biodiesel und Bioethanol gegenüber ihren fossilen Pendants bessergestellt, weil die Erneuerbaren einen geringeren Energiegehalt aufweisen, und zweitens würde Diesel teurer als Benzin.
Die deutschen Landwirte wären dadurch vor allem über die Ausgestaltung des hiesigen Systems betroffen: Sie erhalten Agrardiesel nicht von vorneherein verbilligt, sondern zahlen zunächst den vollen Steuersatz in Höhe von 47,04 Cent/l. Auf Antrag erhalten sie am Jahresende eine Rückerstattung über 21,48 Cent/l. Sollte aufgrund der Kommissionspläne der Dieselpreis steigen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder die Bundesregierung erhöht die Erstattungssätze oder die Bauern müssen die Verteuerung selbst tragen.(AgE)
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