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Digitalisierung der Bodenschätzung Hessen abgeschlossen

Im Jahr 2002 hat Hessen damit begonnen, die analogen Schätzungskarten und -bücher vollständig digital zu erfassen. Das ist jetzt abgeschlossen. Mit ca. 1 Mill. aufgenommenen Bodenprofilen stellt die Bodenschätzung die räumlich detaillierteste Datengrundlage zu Böden in Hessen dar, teilt das Agrarministerium mit.

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Im Jahr 2002 hat Hessen damit begonnen, die analogen Schätzungskarten und -bücher vollständig digital zu erfassen. Das ist jetzt abgeschlossen.


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Mit ca. 1 Mill. aufgenommenen Bodenprofilen, den sogenannten bestimmenden Grablöchern und den dazugehörigen Flächen, stellt die Bodenschätzung die räumlich detaillierteste Datengrundlage zu Böden in Hessen dar, teilt das Agrarministerium mit. Generationen von Bodenkartierern und Vermessern haben dabei die Bodenbeschreibungen - vom Feldschätzungsbuch über die Feldschätzungskarte bis hin zum Grundbucheintrag - bearbeitet.


Neben den schon seit Jahren intensiv genutzten Datenbeständen für verschiedenste Fragen des Boden-, Gewässer- und Naturschutzes, bietet die nun flächendeckende digitale Verfügbarkeit der Datenbestände neue Anwendungsmöglichkeiten für Bewertungen der hessischen landwirtschaftlich genutzten Fläche.


Das Ergebnis ist ein umfassend qualitätsgesicherter Datenbestand, der im Rahmen der Bodenflächendaten landwirtschaftliche Nutzfläche mit vielen Auswertungen zu Bodeneigenschaften und Funktionen zur Verfügung steht, heißt es. Die Entwicklung der methodischen Auswertung der Grunddaten wurde darüber hinaus länderübergreifend mit Rheinland-Pfalz entwickelt.


Hintergrundinformation


Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes landwirtschaftlicher Grundstücke (Ackerböden oder Grünlandböden). Dazu wird zunächst im Rahmen der Acker- bzw. Grünlandschätzung die Ertragsfähigkeit des Grundstücks beurteilt, die sich allein aus dem Boden und bei Grünland zusätzlich aus dem Klima ergibt. Danach erfolgen Zu- oder Abschläge, die die Geländeeigenschaft (z. B. Hangneigung) berücksichtigen. Diese Bodenbewertung wird schon seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts durchgeführt. Sie diente primär der Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke.

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