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Dioxin-Aktionsplan nicht verwässern

Anlässlich der laufenden Beratungen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und der Futtermittelverordnung erwartet das DBV-Präsidium, dass die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen des 14-Punkte-Aktionsplanes jetzt auch zügig und konsequent umgesetzt werden.

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Anlässlich der laufenden Beratungen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und der Futtermittelverordnung erwartet das DBV-Präsidium, dass die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen des 14-Punkte-Aktionsplanes jetzt auch zügig und konsequent umgesetzt werden. Derart gravierende Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und deren Partner in der Kette, wie beim Dioxinfall Anfang des Jahres, dürfen künftig nicht mehr vorkommen, stellte das Präsidium fest.



Die Maßnahmen des 14-Punkte-Aktionsplanes müssten risikoorientiert und praktikabel ausgestaltet werden. Dazu gehörten die verpflichtende Einführung eines Dioxin-Monitorings, die Trennung der Produktionsströme und Freigabeuntersuchungen für Futtermittel durch den Verkäufer.



Enttäuscht zeigte sich der DBV, dass die Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch bisher keinen Vorschlag zur Verschärfung der Haftungsregelungen und einer Versicherungspflicht unterbreitet hat. Die Festlegung einer gesetzlich verankerten Versicherungspflicht für Futtermittelunternehmen auf der Grundlage einer umfassenden Gefährdungshaftung sei in der Umsetzung des 14-Punkte-Planes unerlässlich. Der DBV hat hierzu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages konkrete Vorschläge unterbreitet. Damit könnten die im jüngsten Dioxinfall deutlich gewordenen Haftungs- und Versicherungslücken zum Schutz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe konsequent geschlossen werden. (ad)

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