Nach jahrelangem Prozess im Dioxin-Skandal um die Dammer Landwirtschaftliche Bezugsgenossenschaft ist das Urteil gegen die beiden früheren Geschäftsführer rechtskräftig geworden. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat die Revision der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichtes Oldenburg als unbegründet verworfen, berichtet die Nordwest Zeitung.
Wie berichtet, hatte das Landgericht die 50 und 65 Jahre alten Angeklagten aus Lohne und Damme zu Geldbußen von 650 Euro bzw. 2000 Euro verurteilt und damit ein erstes Urteil des Amtsgerichtes Vechta weitgehend bestätigt.
Das Unternehmen war mit Dioxin verseuchtem Futterfett beliefert worden, mit dem dann Futtermittel hergestellt wurde, erinnert die Zeitung. Es gab Gerüchte, dass das Futtermittel verseucht sein könnte. Das Landgericht hatte dazu festgestellt, dass die Angeklagten es trotz der Gerüchte und einer Mitteilung durch das Landesamt für Verbraucherschutz unterlassen hätten, ausgeliefertes Futtermittel zurückzurufen. Das OLG sah das genauso.