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Dreistellige Millionenerstattung für Zuckerunternehmen möglich

Die europäischen Zuckerproduzenten können auf Rückerstattungen in dreistelliger Millionenhöhe hoffen. Die Europäische Kommission muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom vergangenen September die Produktionsabgaben, die die Hersteller für 2001/02 bis 2005/06 zu entrichten hatten, neu berechnen. Das hat EU-Agrarkommissar Dr.

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Die europäischen Zuckerproduzenten können auf Rückerstattungen in dreistelliger Millionenhöhe hoffen. Die Europäische Kommission muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom vergangenen September die Produktionsabgaben, die die Hersteller für 2001/02 bis 2005/06 zu entrichten hatten, neu berechnen. Das hat EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos vergangene Woche gegenüber den europäischen Landwirtschaftsministern eingeräumt.


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Laut EuGH verlangte die Kommission von den Unternehmen im Berichtszeitraum systematisch zu hohe Beträge, um zur Finanzierung von Exporterstattungen von Weißzucker beziehungsweise Produktionserstattungen für Industriezucker beizutragen. Nach Ansicht des EuGH haben die Unternehmen ferner Anspruch auf Zinszahlungen.


Cioloş kündigte die rasche Vorlage weiterer Informationen zu dem Urteil und Rechtsvorschläge an. Er bezifferte die Erstattungsansprüche auf mehr als 295 Mio Euro. Die Rückerstattung der Zinsen müsse aber nach nationalem Recht erfolgen.


Aufgeworfen hatte das Thema Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Wie aus Diplomatenkreisen bestätigt wurde, bat Aigner die Kommission um baldige Vorlage eines Vorschlags für eine rechtlich tragfähige Lösung. Die dafür erforderlichen Mittel sollten aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden. Deutschland wurde in dieser Bitte von acht weiteren wichtigen zuckerproduzierenden EU-Staaten unterstützt. (AgE)

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