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Düngegesetzgebung: Politik rauft sich zusammen

Im Konflikt um die Reform der Düngegesetzgebung raufen sich die Agrarpolitiker der großen Koalition nun doch wieder zusammen. Die Verhandlungen im Bundestag sollen schon diese Woche starten. Grund für das Tempo ist wohl auch der Druck aus Brüssel hinsichtlich der Vertragsverletzungsverfahren.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Konflikt um die Reform der Düngegesetzgebung raufen sich die Agrarpolitiker der großen Koalition nun doch wieder zusammen. Die Verhandlungen im Bundestag sollen schon diese Woche starten. Grund für das Tempo ist wohl auch der Druck aus Brüssel hinsichtlich der Vertragsverletzungsverfahren.


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Die Agrarpolitiker von Union und SPD wollen ihre Beratungen zum Düngegesetz nun doch wieder aufnehmen. Das Düngegesetz wird bereits am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten. Für den 14. März ist die öffentliche Anhörung zum Düngegesetz, in der die betroffenen Verbände und Experten ihre Bewertung zum Regierungsentwurf abgeben können, terminiert. Die SPD hat damit ihren Stopp der Verhandlungen aufgehoben. Er sehe positive Signale in der Bundesregierung und beim Koalitionspartner, der CDU/CSU-Fraktion, die eine Verabschiedung des Düngegesetzes aus Sicht der SPD wieder möglich machten, heißt es beim SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier. „Damit können wir unsere entscheidenden Forderungen im Bundestag durchsetzen und beweisen gegenüber der EU-Kommission Handlungsfähigkeit“, sagte Priesmeier. Die Fronten zwischen den Koalitionspartnern sind aber weiterhin verhärtet. „Ich gehe aber davon aus, dass dies noch ein hartes Stück Arbeit werden wird und appelliere an Bayern, seine Blockadehaltung aufzugeben“, bewertet Priesmeier den Stand der aktuellen Debatte.


Nächste Schritte im Vertragsverletzungsvefahren rücken näher


Druck auf die Beratungen üben insbesondere die nächsten Schritte in den Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenüber Deutschland aus. Bereits am Donnerstag könnte die EU mitteilen, dass sie gegen Deutschland Klage beim Europäischen Gerichtshof einreicht auf Grund des Vertragsverletzungsverfahrens bei der EU-Nitratrichtlinie. Die deutsche Vertretung der EU-Kommission in Berlin bestätigte gegenüber top agrar, dass am 25. Februar über weitere Schritte entschieden wird. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bestätigt, dass die EU-Kommission beabsichtigt, am 25. Februar 2016 eine Entscheidung über eine Klageerhebung zu treffen. Am Donnerstag könnte außerdem über die deutschen Probleme, die Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, befunden werden. Im Raum steht auch, ob ein Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der Luftreinhalte-Vorschriften, der NE(R)C Richtlinie, eingeleitet wird.


BMEL verteidigt seine Entwürfe


Für Aufsehen hat zu Beginn der Woche ein offener Brief von drei wissenschaftlichen Beiräten der Bundesregierung aus der Agrar- und Umweltpolitik gesorgt. Darin unterstützen sie die Richtung, die die aktuellen Regierungsentwürfe zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung einschlagen. Allerdings mahnen sie auch Verschärfungen an, damit es nicht zu weiteren Verletzungen von EU-Recht komme. Das BMEL nimmt die Kritik der drei Beiräte zur Kenntnis, will sich aber den Forderungen nicht anschließen. „Die vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Düngerechts stellen einen angemessenen Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits sowie interessengerechten und praktikablen Lösungen für die Landwirtschaft andererseits sicher“, teilt das BMEL gegenüber top agrar mit. Die Änderungen dürften jedoch die Landwirtschaft und vor allem die kleineren Betriebe nicht mit überzogenen Forderungen belasten, heißt es weiter. Auch das Bundesumweltministerium (BMUB) sehe derzeit keine Notwendigkeit die Entwürfe zur Düngeverordnung und zum Düngegesetz nocheinmal nachzuverhandeln, teil ein BMUB-Sprecher mit.


DBV verweist auf Agrarumweltprogramme


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte auf den offenen Brief größtenteils mit Unverständnis reagiert. Das Düngerecht beinhalte in den jetzigen Entwürfen bereits sehr weitreichende Verschärfungen, bewertete ihn der Umweltbeauftragte des DBV, Eberhard Hartelt. Das EU-Recht erfordere nicht, dass die Ziele nur über das Ordnungsrecht erreicht werden sollten. Die Wissenschaftler ignorierten, dass zur Umsetzung der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie neben der Regelungen des Düngerechts auch ergänzende Maßnahmen etwa über Agrarumweltprogramme und Wasserkooperationen bestünden,  so Hartelt weiter.


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