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Düngegesetzgebung soll bis Ende 2016 stehen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Reform der Düngegesetzgebung bis Ende des Jahres abschließen. In zentralen Punkten gibt es innerhalb der großen Koalition jedoch immer noch keine Einigung. Die Grünen machen mit einem Aktionsplan zum Düngegesetz Druck.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Reform der Düngegesetzgebung bis Ende des Jahres abschließen. In zentralen Punkten gibt es innerhalb der großen Koalition jedoch immer noch keine Einigung. Die Grünen machen mit einem Aktionsplan zum Düngegesetz Druck.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will die Reform von Düngegesetz und Düngeverordnung bis Ende des Jahres unter Dach und Fach bringen. Noch im Dezember sollen beide Texte dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegen. Für die kommenden Tage kündigt das BMEL die Veröffentlichung der strategischen Umweltprüfung zur Düngeverordnung an. Sie soll den ersten Schritt für ein Vorankommen in dem bereits Jahre dauernden Prozess markieren.


Streit schwelt um die Hoftorbilanz


Inhaltlich gibt es jedoch weiterhin Meinungsverschiedenheiten zwischen CDU/CSU und SPD zur Reform der Düngegesetzgebung. Zentrum der Auseinandersetzungen ist die Einführung der Hoftorbilanz. Dazu liefern sich die agrarpolitischen Sprecher von CDU/CSU, Franz-Josef Holzenkamp, und SPD, Wilhelm Priesmeier, bereits seit Monaten ein Duell. Priesmeier setzt die Hoftorbilanz als Bedingung für eine Zustimmung der SPD zum Düngegesetz. Holzenkamp will hingegen die Vorgaben für die Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz offener formulieren und sich erst nach Beschluss des Gesetzes um die Umsetzung kümmern.


EU-Kommission will noch im September Klage einreichen


Die Grünen nutzen die Uneinigkeit, um Druck auf die Bundesregierung auszuüben. In einem gemeinsamen Appell riefen am Mittwoch die acht grünen Agrar- und Umweltminister der Bundesländer mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu einer raschen Verständigung auf ein neues Düngerecht auf. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer sagte, es könne so nicht weiter gehen. Er verwies auf das von der EU-Kommission angestrebte Klageverfahren wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Die EU-Kommission hatte im April entschieden, vor den EUGH zu ziehen und will ihre Klage dort noch in diesem Monat einreichen. Dann drohen Deutschland womöglich Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.


Grüne drängen auf Datenabgleich der Behörden


Meyer ist vor allem die Datenübertragung für die Kontrolle des Düngerechts durch die Behörden wichtig. „Es muss machbar sein, dass wir sowieso vorliegende Daten koppeln können, um Angaben zu Flächen, Tieren und Stallbauten miteinander abzugleichen“, sagte er. Nur so würden die schwarzen Schafe unter den Landwirten ans Licht kommen. Meyers Amts- und Parteikollege aus Schleswig-Holstein, Robert Habeck, nennt die Klage der EU „die Quittung fürs Aussitzen“. Die grüne Agrarministerin von Hessen, Priska Hinz, sagte, ohne eine Novelle der Düngeverordnung seien den Bundesländern die Hände gebunden, Verstöße in besonders belasteten Gebieten zu sanktionieren. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Anton Hofreiter, forderte erneut den „Ausstieg aus der Massentierhaltung“. „Nur mit einer nachhaltigen Düngegesetzgebung und weniger Tieren in den Mega-Mast-Regionen bekommen wir das Problem in den Griff“, sagte er.


Ausnahmen für Weide- und Freilandhaltung gefordert


Das Papier der Grünen fordert neben einem raschen Abschluss der Novelle der Düngegesetzgebung und dem Datenabgleich für Behörden feste Ausbringungsobergrenzen für Gesamtstickstoff inklusive Gärresten aus Biogasanlagen sowie Mineraldünger. Zudem plädieren sie für eine schrittweise Einführung der Hoftorbilanz auf allen Betrieben. Dort, wo die Nitratbelastung besonders hoch sei (rote Gebiete), sollten die Länder die Möglichkeit erhalten, weitergehende Maßnahmen wie erweiterte Gewässerrandstreifen anordnen zu können. Für Weide- und Freilandhaltung fordern die Grünen Ausnahmen bei der Anrechnung von Stickstoffemissionen. Diese Haltungsform dürfe nicht benachteiligt werden.

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