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EFSA gibt Hinweise zur Kontrolle der Rinderschlachtung

Um zu überprüfen, ob Rinder vor dem Schlachten ausreichend betäubt wurden, ist es sicherer, auf Anzeichen für Bewusstsein zu achten, als umgekehrt nach Hinweisen auf Bewusstlosigkeit zu suchen. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem aktuellen Gutachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Um zu überprüfen, ob Rinder vor dem Schlachten ausreichend betäubt wurden, ist es sicherer, auf Anzeichen für Bewusstsein zu achten, als umgekehrt nach Hinweisen auf Bewusstlosigkeit zu suchen. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem aktuellen Gutachten.


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Darin empfiehlt die Behörde, während unterschiedlicher Schritte vor und bei der Schlachtung das Tier auf bestimmte Anzeichen zu überprüfen, beispielsweise auf den Muskeltonus, Blinzeln, Augenbewegungen und Hornhautreflexe. Im Falle des Schächtens sollten alle Tiere bis zum Erreichen der Bewusstlosigkeit beobachtet und erst anschließend losgebunden werden.


Vor dem Zerlegebeginn sollte der Tod des Tieres bestätigt sein, unter anderem durch Kontrolle der Pupillengröße. Beim Schächten sieht die EFSA die Möglichkeit eines Verstopfens der Halsschlagader als Risikofaktor für die Verzögerung der Bewusstlosigkeit an.


Das Gutachten wurden vor dem Hintergrund neuer EU-Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung durchgeführt. Gemäß der Verordnung aus dem Jahr 2009 müssen Betreiber sicherstellen, dass die Tiere zwischen Betäubung und Todeseintritt keine Anzeichen von Bewusstsein aufweisen. Weitere wissenschaftliche Gutachten zu den Überwachungsverfahren für Schweine, Schafe und Ziegen sowie Hühner und Puten sollen folgen. http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3460.htm

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