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ELER-Programme bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht

13 deutsche ELER-Programme wurden bei der EU zur Genehmigung eingereicht. Honoriert werden sollen insbesondere die extensive Produktion, bei der auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutz ganz oder teilweise verzichtet wird, sowie die Bereitschaft der Landwirte, ökologischen Landbau einzuführen oder beizubehalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Durch die EU-Agrarreform wurde die Förderung der ländlichen Entwicklung für die Jahre 2014 bis 2020 auf ein neues Fundament gestellt. In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung der ELER-Förderung aus der zweiten Säule zuständig. 13 deutsche ELER-Programme wurden nun bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.


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„Auch in der neuen Wahlperiode des Europäischen Parlaments und mit einer neuen EU-Kommission wollen wir die integrierte Förderung der ländlichen Räume als existenzielle Aufgabe fortsetzen“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. „Die national kräftig aufgestockten ELER-Mittel sind ein wahrer Segen für die ländliche Entwicklung – und ein wesentliches Element meiner Politik für unsere ländlichen Regionen."


Die Bundesländer planen, knapp 17,6 Mrd. Euro in den Jahren 2014 bis 2020 einzusetzen, um die ländliche Entwicklung zu fördern – das sind gut 2,5 Mrd. Euro jährlich. Neben den EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 9,44 Mrd. Euro sollen 8,1 Mrd. Euro an nationalen Mitteln des Bundes, der Länder und der Kommunen bereitgestellt werden. Das Bundesagrarministerium unterstützt die Länder dabei über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit 600 Mio. Euro jährlich.


Dafür stehen die Mittel zur Verfügung


Der Schwerpunkt der ELER-Förderung liegt nach den Programmentwürfen auch künftig darauf, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu fördern: rund 44 % der Mittel sind dafür vorgesehen. Honoriert werden sollen insbesondere die extensive Produktion, bei der auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutz ganz oder teilweise verzichtet wird, sowie die Bereitschaft der Landwirte, ökologischen Landbau einzuführen oder beizubehalten.


Auch Landwirtschaft unter ungünstigen natürlichen Bedingungen in Berggebieten oder anderen natürlich benachteiligten Gebieten soll im Hinblick auf die Erhaltung der Kulturlandschaft gefördert werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und den Hochwasser- und Küstenschutz zu verbessern, soll etwa ein Viertel der Mittel eingesetzt werden.


Rund 17 % sind eingeplant, um eine ausgewogene Entwicklung der ländlichen Wirtschaft zu fördern. Wesentlich gestärkt wird künftig die Förderung auf Basis von regionalen Entwicklungskonzepten im Rahmen von Leader, eines besonderen methodischen Förderansatzes im Rahmen der ELER-Förderung, mit einem Anteil von rund 12 % der Mittel.

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