Die EU-Institutionen haben sich vergangene Woche auf die Grundzüge der Übergangsbestimmungen zur Agrarreform im Jahr 2014 geeinigt. Insbesondere wird bestätigt, dass das Greening der Direktzahlungen erst ab 2015 angewendet wird. Allerdings darf mit der Sonderförderung der ersten Hektare - eine Umverteilung zugunsten von Kleinbetrieben - bereits im nächsten Jahr begonnen werden.
Ferner wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, produktionsgekoppelte Prämien geringfügig auszuweiten. Mit Blick auf die ländliche Entwicklung wurden Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die bestehenden Programme weiterlaufen können.
Europäische Kommission, Rat und Europaparlament bestätigten außerdem, dass die neuen Regeln zur Veröffentlichung von Beihilfeempfängern erst ab dem Haushaltsjahr 2014 greifen. Für das Haushaltsjahr 2013 werden lediglich Angaben zu juristischen Personen veröffentlicht.
Das Parlament sträubt sich noch gegen die vom Rat gewünschte Absenkung des Freibetrages für Beihilfekürzungen im Rahmen der Finanzdisziplin: Das Hohe Haus will an 5 000 Euro festhalten, während die Mitgliedstaaten 2 000 Euro unterstützen. Dieser und andere offene Punkte sollen mit einem Schriftwechsel geklärt werden. Die Übergangsregelungen müssen danach so schnell wie möglich formell verabschiedet werden; schließlich sollen sie zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. (AgE)