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EU-Agrarreform angenommen, Umsetzung startet

Die EU-Agrarreform ist endgültig verabschiedet: Die Mitgliedstaaten gaben am Montag grünes Licht für einen Kompromiss, der vom Europaparlament bereits im November angenommen worden war. Damit können die neuen Regelungen rechtzeitig ab Januar 2014 in Kraft treten. Die Reform wird in mehreren Schritten umgesetzt.

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Die EU-Agrarreform ist endgültig verabschiedet: Die Mitgliedstaaten gaben am Montag grünes Licht für einen Kompromiss, der vom Europaparlament bereits im November angenommen worden war. Damit können die neuen Regelungen rechtzeitig ab Januar 2014 in Kraft treten.


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Die Reform wird in mehreren Schritten umgesetzt. Unmittelbar gültig ist die neue einheitliche Gemeinsame Marktordnung, mit der die Europäische Kommission mehr Spielraum zur Bekämpfung von Absatzkrisen erhält.


Ferner ergeben sich kleinere Änderungen bei Intervention und privater Lagerhaltung; beispielsweise sollen Butter und Magermilchpulver einen Monat länger bis Ende September öffentlich angekauft werden können; die maximale Buttermenge, die zu Festpreisen vom Markt genommen werden, erhöht sich von 30 000 t auf 50 000 t. Erzeugerorganisationen und Genossenschaften werden gestärkt. Während die Zuckerquotenregelung Ende September 2017 ausläuft, wird das derzeitige System der Rebpflanzrechte im Weinbau entgegen früheren Beschlüssen nicht ersatzlos aufgegeben, sondern durch eine flexiblere Autorisierungsregelung abgelöst.


Die künftigen Programme zur ländlichen Entwicklung werden in den nächsten Monaten auf Grundlage der Rahmenvorgaben nach und nach von den Regionen erarbeitet und von der Kommission geprüft.


Die am umfassendsten diskutierte Neuerung der Reform, das Greening der Direktzahlungen, kommt erst 2015. Die dazu notwendigen Durchführungsbestimmungen werden derzeit von der Kommission erarbeitet und dürften Anfang März beschlussreif sein.


EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş bestätigte vor Journalisten, dass nach aktuellem Diskussionsstand der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldünger auf ökologischen Vorrangflächen nicht grundsätzlich verboten werden sollte. Es gilt die Vorgabe, dass eine Steigerung der Artenvielfalt erreicht werden muss. Damit im nächsten Jahr die Direktbeihilfen noch einmal im Großen und Ganzen nach den alten Regeln ausgezahlt werden können, sind Übergangsregelungen vorgesehen, die vom Rat ebenfalls angenommen wurden.


Die Beschlüsse fielen überwiegend einstimmig. Deutschland setzte jedoch ein Zeichen und stimmte als einziger Mitgliedstaat gegen die Marktordnung; im Bundeslandwirtschaftsministerium sieht man dem Europaparlament zuviel Mitspracherecht bei den Rahmenbedingungen der öffentlichen Lagerhaltung eingeräumt. Großbritannien enthielt sich ebenfalls bei der Marktordnung, Tschechien bei den Bestimmungen zur ländlichen Entwicklung.

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