Die jüngste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verliert in der deutschen Politik immer mehr an Rückhalt. Das ist in der Debatte zum Agrarzahlungen-Durchführungsgesetz deutlich geworden, das der Bundestag am vergangenen Donnerstag in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen hat.
In den zu Protokoll gegebenen Reden machen Vertreter aller Fraktionen ihrem Unmut über die Reform Luft. Der Unionsabgeordnete Hermann Färber erkennt zwar „punktuelle Verbesserungen für Landwirte, Umwelt und Verbraucher“. Die müssten jedoch mit einem „extrem erhöhten Ausmaß an Bürokratie“ bezahlt werden. Die Reform dürfe nicht „in Stein gemeißelt“ sein, sondern müsse sich an ihrer Praxistauglichkeit messen lassen, fordert der CDU-Politiker. Ausdrücklich begrüßt Färber die Ankündigung des designierten EU-Agrarkommissars Phil Hogan, die Reform kurzfristig auf den Prüfstand zu stellen.
Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, bescheinigt der neuen GAP, die richtigen Ziele zu setzen. Leider sei das Konzept jedoch in der Umsetzung gescheitert, so Priesmeier. Seiner Auffassung nach haben die Direktzahlungen und das Zwei-Säulen-Modell keine Zukunft mehr.
Sowohl die Agrarsprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, als auch der Bündnisgrüne Friedrich Ostendorff beklagten, dass die Chance für eine gerechtere und ökologischere Agrarpolitik weitgehend ungenutzt geblieben sei. Während jedoch für Tackmann das Glas immerhin „halb voll“ ist, ist nach Einschätzung Ostendorffs vom einstigen Reformanspruch „nicht viel mehr als eine fast leere Hülle“ geblieben.
Letzter Baustein
Das mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Linken bei Enthaltung der Grünen angenommene Agrarzahlungen-Durchführungsgesetz bildet den letzten Baustein zur Umsetzung der EU-Agrarreform. Mit dem Gesetz, das an die Stelle des bisherigen Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetzes tritt, werden insbesondere die Neuregelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie zu Cross Compliance in nationales Recht umgesetzt.
Die Anpassungen beziehen sich auf den Wegfall von vier Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) im Zusammenhang mit der Klärschlamm-Richtlinie sowie drei Richtlinien zu Tierseuchen sowie Änderungen bei den Grundanforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Dazu enthält das Gesetz eine Reihe von Ermächtigungsgrundlagen.
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