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EU-Behörde legt Positionslimits gegen Agrarspekulation fest

Die Umsetzung der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), mit der unter anderem der Spekulation mit Agrarrohstoffen Grenzen gesetzt werden soll, schreitet voran. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte vergangene Woche Entwürfe für technische Standards.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Umsetzung der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), mit der unter anderem der Spekulation mit Agrarrohstoffen Grenzen gesetzt werden soll, schreitet voran. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte vergangene Woche Entwürfe für technische Standards, die neben weiteren Punkten Positionslimits für Terminmärkte näher bestimmen. Sie sollen im Bereich von 5 % bis 35 % des verfügbaren Kontraktangebots liegen.


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Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der die MiFid-Reform mitbetreute, hält die Vorgaben indes für wenig ambitioniert. „Es besteht die ganz große Gefahr, dass wir die Ziele der MiFID II verfehlen und es nicht gelingt, Spekulation mit Lebensmitteln effektiv einzudämmen“, erklärte Ferber. Gleichzeitig könne der Handel bei zu niedrigen Limits in illiquiden Märkten schnell zum Erliegen kommen.


„Der ideale Ansatz wäre, dass jeder Kontrakt ein individuelles Limit erhält“, so der Europaabgeordnete. Zu solch einem aufwändigen, aber sinnvollen Verfahren sei die ESMA leider nicht bereit gewesen - umso wichtiger sei es, den Korridor für die Limits so zu wählen, dass die Ziele der MiFID II auch tatsächlich erreicht würden.


Auch der EU-Dachverband des Getreide- und Futtermittelhandels (COCERAL) äußerte sich kritisch. Die ESMA ignoriere bei ihren Standards den sehr beträchtlichen Anteil des physischen Handels, um den jeweiligen Geschäftsschwerpunkt der Agrarmarktteilnehmer zu bestimmen. Dies könne dazu führen, dass Märkte gestört, Preise nicht gefunden und das Exportpotential der EU begrenzt würden.


Die Europäische Kommission teilte auf Anfrage mit, man werde prüfen, ob die ESMA-Entwürfe mit den Zielen von MiFid II in Einklang stünden, und dann noch vor Jahresende eine Entscheidung treffen. Die Regeln unterlägen allerdings auch dem Vetorecht von Europaparlament und Rat, bevor sie Anfang 2016 tatsächlich angenommen werden könnten.


Mit MiFID II sollen Wertpapiergeschäfte im Lichte der weltweiten Finanzkrise von 2008 insgesamt einer stärkeren Kontrolle unterworfen werden. Der Wertpapier- und Kapitalhandel soll künftig ausschließlich auf geregelten Marktplätzen wie Börsen stattfinden dürfen. Börsenähnliche Handelsplätze müssen aufgelöst oder in transparente Strukturen überführt werden. Darüber hinaus wird der sogenannte Hochfrequenzhandel, mit dem in Sekundenbruchteilen Milliarden Euro verschoben werden können, strenger reguliert.

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