Ob die zentrale Voraussetzung für eine zügige Agrarreform, nämlich ein EU-Haushaltsrahmen für die Jahre 2014 bis 2020, noch in diesem Jahr geschaffen werden kann, war zuletzt fraglicher denn je. Mittlerweile scheint das erste Quartal 2013 wahrscheinlicher. Entsprechend äußerten sich Vertreter aus mehreren Mitgliedstaaten und dem Europaparlament vergangene Woche gegenüber Journalisten am Rande eines informellen Agrarministertreffens in Dänemark.
Danach wäre voraussichtlich der nächste März die letzte Gelegenheit, die Eckpunkte der EU-Ausgaben für die sieben Jahre nach 2013 rechtzeitig einzuschlagen, um einen fließenden Übergang zu den neuen Regeln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu gewährleisten. Ansonsten müssten Übergangsregelungen gefunden werden, die zwar nicht die Direktzahlungen, aber die Programme der ländlichen Entwicklung behindern könnten.
Die dänische Landwirtschaftsministerin Mette Gjerskov nannte die Budgetdiskussion den ganz zentralen Punkt der anstehenden Verhandlungen. Die aktuelle Ratsvorsitzende erinnerte daran, dass darüber nicht sie selbst und ihre Amtskollegen, sondern die Staats- und Regierungschefs zu entscheiden hätten. Dennoch warnte sie vor Panikmache. „Die Verhandlungen schreiten voran“, versicherte die Dänin. Es bestehe kein Grund, den Teufel an die Wand zu malen.
Handlungsfähigkeit beweisen
EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos betonte im Gespräch mit Journalisten, die europäischen Landwirte hätten das Recht auf ein fristgerechtes Inkrafttreten der Reform. Für eine politische Einigung sei zwar die Kenntnis des Haushalts unentbehrlich; das heiße aber nicht, dass vorher keine Fortschritte gemacht werden könnten. Seine Dienststellen arbeiteten bereits an den Detailregeln, um die Vorschläge zu den Durchführungsbestimmungen nach Abschluss des Gesamtpakets so schnell wie möglich vorzulegen. Rat und Europaparlament müssten beweisen, dass sie gemeinsam entscheiden könnten, ohne den Zeitplan für die Landwirte zu verzögern, so der Agrarkommissar. Ferner pochte er darauf, dass die Kommission keinen „Plan B“ in der Tasche habe, sollte sich die Reform tatsächlich verzögern. Schließlich stehe alles bereit, um rechtzeitig zu einer Einigung zu gelangen. (AgE)