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EU-Herkunftsschutz bei TTIP durchsetzen

Die Europäische Union muss bei den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA nach Ansicht von Alexander Bonde die Weichen richtig stellen. Die USA wollten nämlich die EU-geschützten geografischen Herkunftsangaben „extrem aufweichen“, so der Ressortchef.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Union muss bei den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA nach Ansicht von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Alexander Bonde mit Blick auf regionale Produkte die Weichen richtig stellen.


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Die USA wollten nämlich die EU-geschützten geografischen Herkunftsangaben „extrem aufweichen“, so der Ressortchef. Das gehe zumindest aus Dokumenten hervor, die kürzlich aus „Geheimverhandlungen“ bekannt geworden seien.


Anders als politische Kreise in Brüssel und Berlin es vermittelten, sei die Gefahr keinesfalls vom Tisch, warnte Bonde. Das sei nicht im Interesse der Verbraucher und der europäischen Hersteller. Ein „abgespecktes“ Handelsabkommen könne er sich allerdings gut vorstellen, wobei sich EU und USA auf den Abbau von Zöllen und technische Normen konzentrieren sollten. Wenn die für viele Bürger ausgesprochen sensiblen Bereiche Lebensmittel, Kosmetika und Chemikalien, Leistungen der Daseinsvorsorge und Kulturförderung unberührt blieben, könnte am Ende eine akzeptable Lösung stehen. Damit wäre sichergestellt, dass regionale Verarbeiter und Produzenten weiter Spezialitäten herstellen und die Traditionen in der Lebensmittelerzeugung bewahren könnten, erklärte der Minister.


Der wachsende Markt für regionale Agrarerzeugnisse und Lebensmittel biete Chancen für die heimische Landwirtschaft und Gastronomie ebenso wie für den Lebensmittelhandel und Tourismus. Es wäre fahrlässig, diese Potentiale leichtfertig aufzugeben, sagte Bonde.


In Baden-Württemberg sind derzeit 16 Produktbezeichnungen - ohne Mineralwässer - geschützt, davon zwölf geschützte geografische Angaben (g.g.A.) wie „Schwarzwälder Schinken“, „Tettnanger Hopfen“ und „Schwäbische Maultaschen“ sowie vier geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) wie „Allgäuer Emmentaler“ und „Weideochse vom Limpurger Rind“.

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