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EU-Klage wegen FFH-Gebieten hat formale Gründe

Deutschland hat nach Auffassung der EU-Kommission versäumt, besondere Schutzgebiete und die Festlegung von Erhaltungsprioritäten sowie die nötigen Erhaltungsmaßnahmen formal auszuweisen. Die EU-Kommission habe nicht den tatsächlichen Umfang der FFH-Gebiete in Deutschland kritisiert, wie in den Medien zu lesen war.

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland gibt es mehr als 4.000 FFH-Schutzgebiete mit einem Flächenanteil von rund 10 % der Landesfläche. Die Flächen für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind danach zwischen 1990 und 2011 erheblich ausgeweitet worden: Die Nationalparks vergrößerten sich flächenmäßig um 48 %, die Naturschutzgebiete um 176 % und die Biosphärenreservate um 286 %.


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Wenn die EU-Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet und die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland bemängelt, dann betrifft dies nicht den Umfang der Schutzgebietsmeldungen sondern Formalitäten, stellt der Bauernverband klar.


Deutschland hat nach Auffassung der EU-Kommission versäumt, besondere Schutzgebiete und die Festlegung von Erhaltungsprioritäten sowie die nötigen Erhaltungsmaßnahmen formal auszuweisen. Die EU-Kommission habe nicht den tatsächlichen Umfang der FFH-Gebiete in Deutschland kritisiert, wie fälschlicherweise in den Medien zu lesen war.

 

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die formellen Anforderungen der FFH-Richtlinie bei der Ausweisung der besonderen Schutzgebiete in Deutschland nicht erfüllt sind, etwa hinsichtlich der Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen und konkreter Erhaltungsziele und -prioritäten bei besonderen Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie.


In Anbetracht dessen wirft das eingeleitete Verfahren aus Sicht der Landwirte die Frage auf, wie von Seiten der Bundesländer die Meldung und Sicherung der FFH-Gebiete vorgenommen werden konnte, wenn nicht hinreichend klar war, welche Ziele mit den FFH-Gebieten verfolgt werden sollen. Zudem erwarten die Landwirte, dass die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Kooperation mit den Landnutzern und über den Vertragsnaturschutz realisiert wird. Diesen kooperativen Ansatz müssten Bund und Länder auch gegenüber der EU-Kommission absichern, erklärte der DBV.

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