Die Europäische Kommission hat das Verfahren zur Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 von Pioneer Hi-Bred International auf unzulässige Weise verschleppt. Zu diesem Schluss kommt das erstinstanzliche EU-Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kommission hat den Vorschlag zur Zulassung bislang nicht dem Ministerrat zur Abstimmung vorgelegt, obwohl im zuständigen Regelungsausschuss bereits 2009 keine ausreichende Mehrheit weder für noch gegen die Zulassung zustande kam. Der Gang zum Rat ist der vorgesehene Weg für Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des Lissabonvertrags ins Rollen kamen.
Wie die Richter Ende September urteilten, hat es die Kommission damit versäumt, ihren EU-rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Antrag auf Anbauzulassung von 1507 wurde von Pioneer bereits 2001 in Spanien eingereicht. Seitdem ist das Verfahren im Gange. Eine erste Unbedenklichkeitserklärung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2005 wurde vom damals zuständigen EU-Umweltkommissar Stavros Dimas angezweifelt, 2008 jedoch bestätigt. Nach der Ausschussabstimmung, die im Patt endete, verlangte die Kommission von der EFSA ein drittes Gutachten, um eventuellen Umweltrisiken umfassender als zuvor Rechnung zu tragen. Die EFSA reagierte darauf mit bestimmten Empfehlungen zum Anbau des Bt-Maises, ohne ihre grundsätzliche Einschätzung in Frage zu stellen.
Der mittlerweile für die Anbauzulassung zuständige EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hatte bisher keine Eile, neue Anbauzulassungen zu erteilen, weil der Rechtsvorschlag, die Kultivierung ins Ermessen der Mitgliedstaaten zu stellen, im Rat noch immer auf Eis liegt. Das Gerichtsurteil dürfte Borg jetzt zum Handeln zwingen. Sein Sprecher teilte auf Anfrage mit, man werde den Rechtsspruch erst einmal genau prüfen. Der Verband europäischer Biotechnologieunternehmen (EuropaBio) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. AgE