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EU-Kommission schlägt CO2-Sparpläne bis 2030 vor

Die EU-Kommission hat verbindliche Ziele für alle EU-Staaten zur Reduzierung von Treibhausgasen vorgelegt. Mit Hilfe eines Gutschrift Modells sollen die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für den Klimaschutz berücksichtigt werden. Die Aufforderung an die Landwirtschaft, Emissionen einzusparen, bleibt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission hat verbindliche Ziele für alle EU-Staaten zur Reduzierung von Treibhausgasen vorgelegt. Mit Hilfe eines Gutschrift Modells sollen die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für den Klimaschutz berücksichtigt werden. Die Aufforderung an die Landwirtschaft, Emissionen einzusparen, bleibt.


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Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihre Vorschläge zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens vorgestellt. Danach soll Deutschland bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2005 insgesamt 38 Prozent an Treibhausgasen einsparen. In der gesamten EU soll der Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) bis 2030 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. In den Vorschlägen sind verbindliche Ziele für alle EU-Staaten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfälle aufgelistet. „Die verbindlichen nationalen Ziele setzen die richtigen Anreize, um Investitionen in Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft anzuschieben“, sagte Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie.


Landwirtschaft wird in Klimaschutzbemühungen einbezogen


Der Vorschlag betrifft auch CO2 aus der Land- und Forstwirtschaft. Laut EU-Kommission muss jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass die verbuchten CO2-Emissionen aus der Landnutzung durch Maßnahmen im selben Sektor vollständig ausgeglichen werden. So muss etwa ein Mitgliedstaat, der Wald abholzt, die daraus entstehenden Emissionen durch die Anpflanzung von neuem Wald oder durch die nachhaltige Bewirtschaftung seiner bestehenden Wälder, Acker- und Grünlandflächen ausgleichen. Die Kommission schlägt dafür ein ausgewogenes Verhältnis zwischen mehr Anreizen für die Bindung von Kohlenstoff in Böden und Wäldern und der Einsparung von Emissionen im Landwirtschaftssektor vor.


Emissionen aus Biomassenutzung werden berücksichtigt


„Landnutzung und Forstwirtschaft umfassen die Nutzung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Holz und können einen einzigartigen Beitrag zu einer soliden Klimapolitik leisten, weil in diesen Sektoren nicht nur Treibhausgase emittiert werden, sondern auch CO2 aus der Luft entfernt werden kann“, schreibt die Kommission. Die Emissionen aus zu energetischen Zwecken genutzter Biomasse werden laut der Kommission erfasst und auf die bis 2030 geltenden Klimaverpflichtungen jedes Mitgliedstaats angerechnet. Damit werde der Kritikpunkt ausgeräumt, dass Emissionen aus zur Energieerzeugung eingesetzter Biomasse nach geltendem EU-Recht nicht erfasst werden, heißt es bei der Kommission weiter. „Durch die neuen Regeln erhalten Landwirte Unterstützung bei der Entwicklung klimaschonender landwirtschaftlicher Praktiken, ohne dass dies mit Einschränkungen oder hohem bürokratischem Aufwand für die einzelnen Agrarbetriebe verbunden wäre“, so die Kommission.


Harte Verhandlungen von Mitgliedstaaten und Parlament erwartet


Zu den Vorschlägen sind noch harte Verhandlungen unter den EU-Mitgliedstaaten zu erwarten. Auch das Europaparlament muss dem Paket zustimmen. Im November 2015 hatten sich in Paris 195 Länder darauf geeinigt, die Erderwärmung auf höchstens 2 Grad zu begrenzen.

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