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EU-Kommission will Agrarmarktmaßnahmen schnell anstoßen

Die Europäische Kommission will das System zur freiwilligen Verringerung der Milchproduktion bis Mitte April auf den Weg gebracht haben. Das hat ein Vertreter der Brüsseler Behörde bestätigt. Eine Folgenabschätzung dieser Maßnahme soll bereits in dieser Woche erscheinen.

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Die Europäische Kommission will das System zur freiwilligen Verringerung der Milchproduktion bis Mitte April auf den Weg gebracht haben. Das hat ein Vertreter der Brüsseler Behörde bestätigt. Eine Folgenabschätzung dieser Maßnahme soll bereits in dieser Woche erscheinen.


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Die Verdopplung der Interventionsmengen von Magermilchpulver und Butter zum Festpreis auf 210 000 t beziehungsweise 100 000 t soll ebenfalls bis zur Monatsmitte angenommen sein.


Die Kommission bekräftigte gegenüber den Mitgliedstaaten das Bekenntnis zur erneuten Gewährung einer Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch, hielt sich in Bezug auf einen möglichen Zeitpunkt jedoch noch bedeckt. Man wolle unbedingt vermeiden, den saisonalen Preisaufschwung - berichtet wurde von einem Wochenplus von 0,5 % - gleich wieder zunichte zu machen.


Die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan ebenfalls versprochene Beobachtungsstelle für den Rind- und Schweinefleischmarkt soll noch vor der Sommerpause eingerichtet sein und sich am Vorbild des Milchmarktobservatoriums orientieren. Was aus Sicht der Kommission im Bereich Exportfinanzierung machbar ist, will die Behörde bis Mitte Mai darlegen und sich dabei auf die Erfahrung von insgesamt 14 Mitgliedstaaten mit nationalen Programmen stützen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Anwendung auf EU-Ebene einen Mehrwert bringen würde.


Die Sonderförderung des Obst- und Gemüsesektors über Beihilfen zur Marktrücknahme könnte über Juni hinaus fortgeführt werden. Allerdings dämpfte die Kommission zu hohe Erwartungen; unter Verweis auf Haushaltsbeschränkungen wurde festgestellt, dass in der nächsten Saison allenfalls eine abgespeckte Version des Programms folgen werde.


Für das laufende Wirtschaftsjahr liegt die Obergrenze bei 200 Mio Euro. Viele Erzeuger hätten nach dem Wegfall des russischen Marktes mittlerweile andere Absatzkanäle gefunden, so die Kommission. Die vorübergehende Gewährung zusätzlicher staatlicher Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe soll schnell, aber für jeden Mitgliedstaat einzeln geprüft werden.


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