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EU-Ökoverordnung kann weiter verhandelt werden

Die von Brüssel angestrebte Novelle der EU-Ökoverordnung kann weiter bearbeitet werden. Die EU-Kommission sieht „erhebliche Verhandlungsfortschritte“ zum Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen; deshalb sei vorerst keine Rücknahme geplant.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von Brüssel angestrebte Novelle der EU-Ökoverordnung kann weiter bearbeitet werden. Die EU-Kommission sieht nach eigenen Angaben „erhebliche Verhandlungsfortschritte“ zum Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen; deshalb sei vorerst keine Rücknahme geplant.


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Die neue EU-Kommission hatte eine Reihe von Initiativen, die unter ihrem ehemaligen Präsidenten José Manuel Barroso gestartet worden waren, auf den Prüfstand gestellt. In ihrem Arbeitsprogramm für 2015 nannte die EU-Behörde 80 anhängige Vorschläge, die „gemäß dem Grundsatz der politischen Diskontinuität zurückgezogen oder geändert werden sollten“. Von diesen 80 Vorschlägen wurden 73 zur sofortigen Rücknahme vorgesehen, drei zur Rücknahme binnen sechs Monaten, falls Rat und Parlament keine Einigung erzielen können, und weitere drei zur Änderung und einer zur Evaluierung.


Die Sechs-Monatsfrist ist zum 1. Juli abgelaufen. Zur Ökoverordnung sollen die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission erst im September starten. Aber bereits jetzt sehen die Brüsseler Beamten wohl ausreichend Fortschritte. Zu den drei Vorschlägen mit Sechs-Monatsfrist zählt neben der EU-Ökoverordnung auch ein Vorschlag für eine Mutterschutzrichtlinie aus dem Jahr 2008 und eine Richtlinie zu Erdbeobachtungssatelliten-Daten. Diese beiden Gesetzvorhaben wurden nun zurückgezogen.

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