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EU-Parlament soll iLUC-Faktoren ablehnen

Am 9. und 10. September findet die entscheidende Debatte im EU-Parlament über die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der EU-Biokraftstoffpolitik statt. In diesem Zusammenhang appelliert der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.

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Am 9. und 10. September findet die entscheidende Debatte im EU-Parlament über die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der EU-Biokraftstoffpolitik statt. In diesem Zusammenhang appelliert der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP), Wolfgang Vogel, an die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse, die Einführung von iLUC-Faktoren (ILUC: Indirekte Landnutzungsänderung) sowie die Begrenzung der Anbaubiomasse für die Biokraftstoffproduktion abzulehnen.



In seinem Schreiben weist der UFOP-Vorsitzende darauf hin, dass die wissenschaftliche Grundlage für die Bemessung von iLUC-Faktoren unzureichend ist und damit eine unmittelbare Ursache-Wirkungsbeziehung zwischen der EU-Biokraftstoffpolitik und den hierdurch bedingten indirekten Landnutzungsänderungen in Drittstaaten nicht nachgewiesen werden kann.


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Vogel erinnert an die kritische Stellungnahme der beiden Experten Dr. David Laborde, IFPRI-Institut Washington DC und Projektleiter der von der Kommission beauftragten IFPRI-Studie sowie Professor Dr. Uwe Lahl, Universität Darmstadt, die die IFPRI-Studie als Grundlage für die Berechnung von iLUC-Faktoren in Frage gestellt haben. Das IFPRI-Institut habe bereits bei der Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass die Studie mit über 20 Fehlern und Unsicherheiten behaftet sei, so Vogel.



Der UFOP-Vorsitzende stellt in seinem Appell klar, dass die energetische Nutzung von Palmöl mit einem Rohstoffanteil von 5 % - gemessen an der Gesamtproduktion von 58 Mio. t - vergleichsweise gering sei. Demgegenüber würden allein für die stoffliche Nutzung ca. 12 Mio. t Palmöl verbraucht.  Anzuerkennen sei vielmehr, dass gerade die Biokraftstoffpolitik den richtungweisenden Impuls für eine alle Verwendungsbereiche einbeziehende Nachhaltigkeitszertifizierung gegeben habe. Die Einführung von Zertifizierungsanforderungen und deren Umsetzung in weiteren Bereichen dürfe jetzt nicht zu einem verwaltungstechnischen Flickenteppich werden. (ad)


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