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EU-Pläne zur Bioverordnung wirbeln Staub auf

Die Ankündigung der EU-Kommission, die EU-Bioverordnung komplett zu überarbeiten, hat viele Akteure im Biosektor überrascht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ankündigung der EU-Kommission, die EU-Bioverordnung komplett zu überarbeiten, hat viele Akteure im Biosektor überrascht. Der Direktor der EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM), Marco  Schlüter, erklärte gegenüber dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE, die Intention des EU-Agrarkommissars DacianCioloş, den Bioanbau krisenfester zu machen, werde von der IFOAM grundsätzlich begrüßt; ebenso stimme sie Cioloş zu, dass der biologische Landbau nicht Opfer seines eigenen Erfolges werden solle. Die IFOAM EU habe dafür allerdings eher auf die Verbesserung der Schwachpunkte gesetzt und vereinzelte Änderungen an entsprechenden Artikeln der Bioverordnung vornehmen wollen. Schlüter verwies auf Positionspapiere des Verbandes zur Verbesserung von Bioimporten und zur Kontrolle. Die EU-Kommission wolle dagegen im Frühjahr 2014 einen Gesetzesvorschlag für eine komplett neue Öko-Verordnung unterbreiten und dann dem Rat und dem Europaparlament zur Abstimmung geben. Dies würde bedeuten, dass die neue Verordnung frühestens 2017 in Kraft treten werde, schätzt Schlüter. Über Jahre hinweg bestünde somit eine Rechtsunsicherheit für Biolandwirte und interessierte Umsteller. Zudem seien die gegenwärtigen Regeln erst seit 2009 in Kraft, die Kennzeichnungsregeln seit Mitte 2010, die Durchführungsbestimmung für die Bioweinproduktion erst seit 2012. 


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Neue Elemente einbauen


Gleichzeitig sieht Schlüter die Chancen, die in der jetzigen Revision enthalten seien. Erstmals sei zudem eine Folgenabschätzung von der Kommission durchgeführt worden mit einer ausführlichen Diskussion zum Ökolandbau. Ein moderneres, einfacheres und verständlicheres Gesetzeswerk wäre gut für den Biolandbau, betonte der IFOAM EU-Direktor. Darin könnten neue Elemente eingebunden und bestehende Bereiche verbessert werden. Der letzte Aktionsplan aus dem Jahre 2004 bräuchte eine Überarbeitung. Mit dem neuen Aktionsplan ließe sich ein strategischer Rahmen ziehen, um den ökologischen Landbau auch innerhalb anderer Politikfelder und Gesetzgebung zu unterstützen, beispielsweise innerhalb der Programme zur ländlichen Entwicklung, der EU-Innovations- und Forschungspolitik, dem Schutz vor Verunreinigungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder der bewußten Förderung von Biomahlzeiten in öffentlichen Kantinen. Die Kommission habe in einer Anhörung den Stakeholdern verschiedene grundsätzliche Optionen zur Diskussion gestellt, berichtete Schlüter weiter. Neben einem verbesserten Status Quo seien eine prinzipiengesteuerte Weiterentwicklung des Ökolandbaus und eine marktorientierte Variante vorgestellt worden. AgE

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