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EU-Saatgutrecht wird Hobbygärtner nicht einschränken!

Im Agrarausschuss fand diese Woche eine Expertenanhörung zum europäischen Saatgutrecht statt. Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, dazu: "Die neue Saatgutverordnung ist notwendig, um die zahlreichen bestehenden Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen."

Lesezeit: 2 Minuten

Im Agrarausschuss fand diese Woche eine Expertenanhörung zum europäischen Saatgutrecht statt. Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, dazu: "Die neue Saatgutverordnung ist notwendig, um die zahlreichen bestehenden Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen und damit Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt entgegenzuwirken."

 

Künftig soll es statt der zwölf bestehenden Richtlinien eine einzige Verordnung geben, die in allen Mitgliedstaaten gelten wird. "Wichtig ist, dass ein unabhängiges Anerkennungssystem erhalten bleibt, damit sich die Bauern auf eine hohe und gleichmäßige Saat- und Pflanzengutqualität verlassen können. Der Saatguttausch im privaten Bereich darf dabei nicht einschränkt werden. Der Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten soll weiterhin regional frei erfolgen", erklärt der bayerische Europaabgeordnete.

 

"Biodiversität und Saatgutvielfalt werden durch den neuen Verordnungsentwurf nicht gefährdet. Bei der Sortenregistrierung wird es für Nischenmärkte Ausnahmenregelungen geben. Wichtig ist, dass die europäischen Landwirte durch eine funktionierende Registerprüfung einen Zugang zu hochwertigem Saatgut und Pflanzenmaterial erhalten, um Produktivität und Sortenvielfalt in Europa aufrechtzuerhalten", so Deß.


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Hintergrund


Das neue Saatgutrecht regelt die Vermarktung von Saatgut zu gewerblichen Zwecken. Diese Regelungen sind für Landwirte und Gartenbauer von entscheidender Bedeutung, denn sie brauchen qualitativ hochwertiges Saatgut von leistungsfähigen Pflanzensorten für einen erfolgreichen Anbau. Für private Verbraucher wie auch für Großkunden ist es wichtig, die richtige Sorte für den jeweiligen Verwendungszweck zu finden. Sie müssen sicher sein, dass das Saatgut einer hohen Qualität entspricht.

 

Sergio Silvestris (EVP/Italien) ist derzeit Berichterstatter für dieses Dossier, er hat bereits den Berichtsentwurf im Agrarausschuss vorgestellt. Bis zum 4. Dezember 2013 haben die Mitglieder im Agrarausschuss Zeit, um die Änderungsanträge einzureichen. Im Januar oder Februar 2014 wird der Berichtsentwurf mit den Änderungsanträgen im Agrarausschuss abgestimmt.

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