Die Umweltminister der Mitgliedstaaten haben sich einmütig gegen eine Aufweichung des europäischen Naturschutzrechts ausgesprochen. Die vollständige Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien sei eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen, erklärte der Umweltrat in Brüssel.
Hintergrund ist der geplante „Fitness-Check“ der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie durch die Europäische Kommission sowie Befürchtungen, dabei könnten Vereinfachungsbemühungen vorgeschoben werden, um das EU-Naturschutzrecht zu verwässern. Die beiden Richtlinien hätten ihren Wert unter Beweis gestellt und seien ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa, heißt es in einer Positionierung seitens der Minister.
Die Ressortchefs waren sich darüber hinaus darin einig, dass eine verbesserte Finanzierung des Naturschutzes und eine stärkere Berücksichtigung von Naturschutzzielen in der Landwirtschaft nötig seien, um Natur und Artenvielfalt zu erhalten. Staatssekretär Jochen Flasbarth vom Bundesumweltministerium sagte, es komme jetzt darauf an, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 zu erreichen.
„Die Naturschutzrichtlinien müssen stärker umgesetzt, aber nicht geändert werden. Die mit den Richtlinien geschaffene Rechtssicherheit für alle Beteiligten darf nicht aufs Spiel gesetzt werden“, betonte Flasbarth, der bei dem Treffen Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks vertrat. Auch die im November vorgestellten ersten Ergebnisse des „Fitness-Checks“ ließen keinen Änderungsbedarf der EU-Naturschutzrichtlinien erkennen.
Hendricks hatte bereits im Oktober zusammen mit acht Ressortkollegen die essentielle Bedeutung der Naturschutzrichtlinien herausgestellt und eine Änderung des bestehenden Regelwerks abgelehnt. Nach Informationen ihres Ministeriums haben sich mittlerweile weitere Minister und Parlamente dieser Position angeschlossen.