Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen mehr tun, um diffuse Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Umwelt zu verringern. Darauf pocht die Europäische Kommission in einer Mitteilung zum Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie.
In dem Papier kritisiert die Brüsseler Behörde, dass sich viele Mitgliedstaaten hauptsächlich auf freiwillige Maßnahmen verließen. Signifikante Verbesserungen könnten aber nur durch verpflichtende Basisregeln erreicht werden.
„Die Mitgliedstaaten sollten die Quellen der Verschmutzung angehen, indem sie die vorgesehenen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie und verwandter Rechtstexte vollständig umsetzen, insbesondere die Nitratrichtlinie, die Richtlinie zu Industriemissionen sowie die Richtlinie zur Behandlung von städtischem Abwasser“, so die Kommission. Anreize für freiwillige Schritte können nach Ansicht der Behörde nur ein Baustein sein, um die Lücke zwischen dem beobachteten Zustand der Gewässer und einem guten Zustand zu schließen.
Gleichzeitig legt die Kommission Wert darauf, dass die EU-Länder die kostenwirksamsten Maßnahmen identifizieren, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
Lücken schließen
Speziell bezüglich des Agrarsektors betont Brüssel, auch wenn sich die Nitratbelastung des Grundwassers im Zeitablauf geringfügig verbessert habe, seien weitere Maßnahmen notwendig. Rund 63 % der Gebietskörperschaften in Flusseinzugsgebieten berichteten, dass die Umsetzung der Nitratrichtlinie nicht ausreiche, um diffuse Stoffeinträge - für die hauptsächlich die Landwirtschaft verantwortlich ist - im Einklang mit den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie zu verringern.
Eine solche unbestimmte Verschmutzung belaste 90 % der Flusseinzugsgebiete, 50 % der Oberflächengewässer und 33 % der Grundwasserspeicher in der EU. Trotz gewisser Fortschritte, verbunden mit einem geringeren Mineraldüngerverbrauch, gebe es noch immer viele Lücken in den Basismaßnahmen der Mitgliedstaaten, um dem landwirtschaftlichen Umweltdruck zu begegnen, warnt die Kommission.
Sie nennt als Beispiele fehlende Kontrollen der Phosphat- und Nitratemissionen außerhalb der definierten, besonders belasteten Gebiete. Zusätzliche Maßnahmen seien größtenteils freiwillig, beispielsweise im Rahmen der Agrarumweltprogramme der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).