Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) in Brüssel hat mehrheitlich für eine Aufhebung der verpflichtenden BSE-Tests an unauffälligen Schlachttieren gestimmt. Die Pflicht zu Post-mortem-Untersuchungen von verhaltensauffälligen oder gefallenen Tieren wäre davon allerdings nicht betroffen. Ferner muss Risikomaterial - also Gewebe, in dem die BSE-Erreger bei einem betroffenen Tier vorkommen - mit Rücksicht auf den Verbraucherschutz weiter entfernt werden.
Die neuen Vorschriften dürften Ende März 2013 in Kraft treten. Bulgarien und Rumänien müssen allerdings weiter prüfen. Die Europäische Kommission erwartet jährliche Einsparungen für das EU-Budget in Höhe von 36 Mio. Euro.
FDP: Weniger Bürokratie und Kosten
Mit Erleichterung aufgenommen hat dies FDP-Agrarsprecherin Christel Happach-Kasan. „Der Beschluss der Mitgliedsstaaten, die verpflichtende Testpflicht für gesunde Schlachtrinder, die älter als 72 Monate sind, auszusetzen, ist angesichts der Faktenlage richtig.“ Die FDP erwartet von der Bundesregierung die zeitnahe Umsetzung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Auch aus Sicht des Bundesamtes für Risikobewertung gebe es keinen Grund für einen "Deutschen Sonderweg".
Laut Happach-Kasan ist die BSE-Bekämpfung eine Erfolgsgeschichte. In den vergangenen Jahren habe man in Deutschland bei keinem einzigen Rind BSE nachgewiesen. Der letzte Fall wurde im Jahr 2009 festgestellt und auch europaweit sei die Zahl der positiven BSE-Test stark rückläufig. Alle BSE-positiven Tiere in Deutschland waren vor dem Jahr 2002 geboren.
„Der Verzicht auf die Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern verringert bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau die Bürokratie und senkt die Kosten“, so die Politikerin weiter. Die kürzlich veröffentlichte EFSA-Studie habe gezeigt, dass die derzeitigen Testvorschriften nicht mehr erforderlich sind. (ad)