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EU-Wirtschaftsausschuss für befristetes Klonverbot

Die organisierten Vertreter der Zivilgesellschaft unterstützen die vorübergehende Aussetzung des Klonens von Tieren und der Einfuhr von Klontieren für landwirtschaftliche Zwecke, und zwar nicht aufgrund von Gesundheitsrisiken, sondern wegen offener Fragen der Ethik und des Tierwohls.

Lesezeit: 2 Minuten

Die organisierten Vertreter der Zivilgesellschaft unterstützen die vorübergehende Aussetzung des Klonens von Tieren und der Einfuhr von Klontieren für landwirtschaftliche Zwecke, und zwar nicht aufgrund von Gesundheitsrisiken, sondern wegen offener Fragen der Ethik und des Tierwohls. Das hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in einer Stellungnahme zu Vorschlägen der Europäischen Kommission unterstrichen.


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Nicht nur das Klonen selbst, sondern auch aus geklonten Tieren hergestellte Lebensmittel sollen verboten werden. Der EWSA plädiert in diesem Zusammenhang für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von tierischen Produkten, um sicherzustellen, dass tierische Erzeugnisse nicht unter Verwendung von Klonen hergestellt wurden. Dies soll sowohl für Ware aus der EU als auch aus Drittstaaten gelten.


Die Interessenträger halten die Schaffung größtmöglicher Transparenz durch Zertifikate und Belege für unerlässlich, denn sie bezweifeln, dass der Einsatz der Klontechnik durch Produktanalysen festgestellt werden kann. Das Klonen könne die Qualitätserzeugung sowie die Nachhaltigkeit der Agrar- und Lebensmittelbranche in Europa bedrohen, warnt der EWSA. Er befürchtet, dass der zunehmende Einsatz des Klonens in der Landwirtschaft eine Verlagerung der Wertschöpfung weg von den Landwirten und Erzeugern hin zu den Forschungszentren als Inhaber der Patente auslösen könnte.


Eine Überprüfung des Moratoriums zu einem späteren Zeitpunkt will der EWSA nicht ausschließen - solange die gemachten Erfahrungen der Mitgliedstaaten ausreichend berücksichtigt werden, ebenso wie der Fortschritt, die internationale Entwicklung und die öffentliche Meinung. Ein Kommissionsvorschlag zur Regulierung neuartiger Lebensmittel wird von dem Gremium vor dem Hintergrund der nicht mehr aktuellen Regelung von 1997 begrüßt.            


Der EWSA spricht sich für ein zentralisiertes Zulassungsverfahren und ein harmonisiertes Sanktionssystem aus. Die Kommission hatte im Dezember 2013 Pläne für ein Klonmoratorium in der Nutztierhaltung präsentiert und gleichzeitig einen neuen Anlauf für eine Novelle der EU-Regeln zu neuartigen Lebensmitteln gestartet, nachdem ein erster Versuch 2011 gescheitert war

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