Die Selbstregulierung im Lebensmittelhandel funktioniert nach Ansicht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nicht. Deswegen sollte die EU-Kommission hierfür einen verbindlichen Rechtstext vorlegen, um die Situation in der Lebensmittelkette zu verbessern und einen unverfälschten Wettbewerb zu fördern.
Wie der Ausschuss kürzlich erklärte, beherrscht eine Handvoll großer Einzelhandelsunternehmen überall den Großteil des Marktes. Die oligopolistischen Unternehmen hätten eine enorme Verhandlungsmacht gegenüber den Lieferanten, denen sie Handelsbedingungen auferlegen könnten, die alles andere als ausgewogen seien. Die Vielzahl von missbräuchlichen und wettbewerbsschädlichen Praktiken lege nahe, dass es keine Vertragsfreiheit zwischen den Handelspartnern gebe.
Der EWSA verwies auf die bisherigen Versuche, durch Selbstregulierung und Verhaltenskodizes die Handelsbeziehungen im Lebensmittelbereich in ein neues Gleichgewicht zu bringen. Dies sei gescheitert.
Als besonders besorgniserregend bezeichnet der EWSA die Übermacht der großen Einzelhandelsunternehmen in postkommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas. Hier liege der Einzelhandel zwischenzeitlich fast ausschließlich in den Händen ausländischer Unternehmen, die wiederum privilegierte Beziehungen zu den Lieferanten aus ihren Herkunftsländern hätten.
Verschärft werde dies noch dadurch, dass viele Lieferanten den Ansprüchen des großen Einzelhandels nicht gerecht würden. Im Ergebnis trage dies zum anhaltenden Niedergang des gesamten Agrar- und Lebensmittelsektors in mehreren Ländern bei, was dort bereits zur „nationalen Frage“ erhoben werde.
In der Plenarsitzung des EWSA wurde ferner auf eine groß angelegte Untersuchung des Bundeskartellamts verwiesen. Darin geht es um die Frage, ob der Wettbewerb zwischen Lebensmittelhändlern und Herstellern in Deutschland mit fairen Mitteln geführt wird. Es gebe regelmäßige Beschwerden über verschiedene Praktiken des Handels. (AgE)