Die Bundesregierung will eine zügige Änderung des nationalen Gentechnikrechts. Wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautet, sollen bis Jahresende Eckwerte für eine Gesetzesnovelle im Kabinett beschlossen werden. Man müsse handlungsfähig sein, sobald die Details für eine sogenannte Opt out-Regelung auf Brüsseler Ebene klar seien, heißt es in der Bundeshauptstadt.
Ziel sei, möglichst bis zum nächsten Frühjahr das Gesetzgebungsverfahren auf nationaler Ebene abzuschließen. Noch nicht entschieden ist offenbar, ob die Ausstiegsmöglichkeit aus dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Länderebene oder bundesweit geschaffen werden soll. Dem Vernehmen nach ist beides „handlebar“.
Mehr Klarheit über das Meinungsbild auf Länderseite verspricht man sich von der Herbstkonferenz der Agrarminister Anfang September in Potsdam. Im Bundeslandwirtschaftsministerium besteht offenbar derzeit eine „leichte Präferenz“ für eine Länderlösung. Offen ist auch, ob bei einer Anpassung des Gentechnikgesetzes weitere Bereiche angepackt werden sollen. In der Unionsfraktion gibt es unter anderem die Forderung, die derzeitige Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung „ehrlicher“ zu gestalten. Einzelheiten sind auch hier offen.
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